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Vor Entscheidung der Mindestlohnkommission: BIV will Presse mit Postkarten-Infoaktion sensibilisieren - In den kommenden Wochen dürfte die Berichterstattung zum Thema allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn wieder an Fahrt gewinnen. Schließlich soll die Mindestlohnkommission im Laufe des Juni 2020 ihre Vorschläge unterbreiten.  Wenn es um den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn geht, gehört es seit vielen Jahren leider zu einem häufig begangenen redaktionellen Irrtum, das Gebäudereiniger-Handwerk bildlich oder textlich mit dem Thema in Verbindung zu bringen. „Dies ist immer wieder ein ärgerlicher, da völlig unnötiger und unverdienter öffentlicher Imageschaden, der der Branche entsteht“, so Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV). 

 

„Wir wollen deshalb in diesem Jahr versuchen, die Presse so weit wie möglich präventiv abzuholen“, so Bungart.“ Der BIV und seine Landesinnungen bzw. Innungen werden sich daher in Form einer Postkarten-Info in diesen Tagen an relevante Redaktionen auf Bundes- sowie Landesebene wenden (s. Anhang).

 

 

Fakt ist: Das Gebäudereiniger-Handwerk zahlt seit mehr als zehn Jahren allgemeinverbindliche Tariflöhne nach Arbeitnehmerentsendegesetz. Der Einstiegs-Branchenmindestlohn (Lohngruppe 1) liegt 2020 in den meisten Bundesländern bei 10,80 € und damit rund 15 % über dem allg. gesetzlichen Mindestlohn. Der zweite Branchenmindestlohn (Lohngruppe 6 für Glas- und Fassadenreinigung) beträgt 14,10 € und liegt rund 50 % über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnniveau von 9,35 €.

Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks

 

Jägerstraße 5, 10117 Berlin

 

 


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