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EEG-Industrie-Ausnahmen müssen aus Bundesmitteln finanziert werden. - Am 20.05.2020 hat das Bundeskabinett die Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung beschlossen. Demnach können künftig Mittel aus dem Bundeshaushalt verwendet werden, um die EEG-Förderung zu finanzieren und auf diese Weise die EEG-Umlage zu reduzieren. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Mit dieser Gesetzesänderung wird ein wichtiger Schritt in Richtung fairer Markt- und Wettbewerbsbedingungen bei den Energiekosten gegangen. Die nun beschlossene Änderung ermöglicht die von uns seit langem geforderte Finanzierung der EEG-Ausbauförderung aus Bundesmitteln statt - wie bislang - durch die EEG-Umlage.

Durch die Gesetzesänderung ist nunmehr die rechtliche Voraussetzung für Zahlungen aus dem Bundeshaushalt an das sogenannte EEG-Konto gelegt worden. Bei der Ausgestaltung der nunmehr geschaffenen rechtlichen Grundlage ist darauf zu achten, dass die Bundesmittel, die ab 2021 aus der CO2-Bepreisung resultieren, vollumfänglich dafür verwendet werden, die EEG-Umlage zu verringern.

Auch bei den Umlagerabatten für Stromgroßverbraucher im Rahmen der „besonderen Ausgleichsregelung“ des EEG muss jetzt umgehend eine Umfinanzierung erfolgen. Unhaltbar ist, dass der ohnehin belastete Mittelstand und die Privathaushalte die Rabatte bei der EEG-Umlage für Großverbraucher finanzieren. Die Umlagerabatte müssen ebenfalls aus dem Bundeshaushalt finanziert werden und nicht mehr über entsprechend erhöhte EEG-Umlagen für Privathaushalte und Mittelstand.“

Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin

 

Klimaschutzgesetz: Nun doch mit Solarpflicht

Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen haben sich gestern Abend auf einen Gesetzentwurf für die Novelle des Klimaschutzgesetzes geeinigt. Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold äußert sich inhaltlich zufrieden über den im Klimaschutzgesetz gefundenen Kompromiss.

„Sozusagen „fünf vor 12“ in einem sich endlos hinziehenden Gesetzgebungsprozess hat sich die Koalition darauf geeinigt, ab 2022 eine Solardachpflicht für neue Nichtwohngebäude einzuführen. Auch Wohngebäude zu verpflichten wäre noch konsequenter gewesen. Das ist ein Wermutstropfen für uns. Da bleiben wir dran und werden diese Forderung auch in der kommenden Anhörung zum Klimaschutzgesetz einbringen. Aber positiv ist, dass künftig gerade die großen Dächer mit PV-Anlagen bestückt werden müssen. Das ist gut für den Klimaschutz und für unsere Betriebe“, so Reichhold.

Städte und Gemeinden können und müssen die Einführung einer Solarpflicht für neue Wohngebäude nun selbst regeln, was besonders für Städte in der Größenordnung von Stuttgart eine komplexe Aufgabe werden dürfte.

Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

Heilbronner Straße 43
70191 Stuttgart

 


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