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Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein nehmen Vorreiterrolle ein, um Betriebe bei der Aufrüstung von Kassen zu entlasten. - Mehrere Bundesländer reagieren auf die Belastungen der Betriebe im Zuge der Corona-Krise, indem eine stillschweigende Fristverlängerung zur Aufrüstung der Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) bis längstens zum 31. März 2021 gewährt wird, insbesondere unter der Voraussetzung, dass bis spätestens 30. September 2020 ein Kassenfachhändler, ein Kassenhersteller oder ein anderer Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau bzw. der Einbindung einer TSE nachweislich beauftragt worden ist. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Da das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gegen den erklärten Willen der Mehrheit der Länder keine allgemeine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregel über den 30. September 2020 hinaus erlassen wollte, nehmen nun die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle ein und haben für eine dringend notwendige Entlastung der Betriebe gesorgt.

Durch die heute bekanntgewordenen Weisungen der Länder werden die Betriebe – aber auch die Finanzämter vor Ort – vor erheblichen Bürokratieaufwand bewahrt. Zwar bleibt die jetzt gefundene Lösung, die einen Nachweis darüber voraussetzt, dass eine Aufrüstung durch einen Kassenhersteller oder Händler in Auftrag gegeben wird, aus Sicht des Handwerks nur die zweitbeste Lösung. Zumindest müssen aber nicht alle Betriebe einzeln die Verlängerung bei ihrem Finanzamt beantragen, wie vormals vom BMF empfohlen. In Zeiten massiver Einnahmeausfälle bei den Betrieben erspart ihnen das unnötige Bürokratie und wäre das bundesweit richtige Vorgehen gewesen.

 

Unsere Betriebe haben derzeit alle Hände voll zu tun, um die Krise zu meistern und die Weichen auf Aufschwung zu stellen. Dass sie gerade jetzt personelle und finanzielle Ressourcen auf eine Kassensicherung für vielfach klamme Kassen aufwenden sollen, ist für viele nicht nachvollziehbar. Die Beibehaltung der Frist wäre ganz sicher gerade in der gegenwärtigen Phase des Wiederhochfahrens das falsche Signal. Gerade in der Corona-Krise hätte es auch dem Bundesfinanzministerium darum gehen sollen, alle Akteure vor vermeidbaren Mehrbelastungen zu schützen und alle Bemühungen zu stützen, diese schwierige Lage zu bewältigen.“

 

Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin

10.07.2020


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