News Termine Ausschreibungen Marktplatz Arbeitspause Recht

Handwerk und IHK Gewerbe News. Über 100 Tsd. Betriebe präsentieren sich hier.

 

 
 


Änderungen - Einige IHK-Betriebe müssen sich an Handwerkskammer wenden. Die bundesweite Rückführung von zwölf Berufen in die Anlage A der Handwerksordnung („Meisterpflicht“) hat kammerübergreifende Auswirkungen. „Von der Rückvermeisterung sind neben Handwerkskammer-Mitgliedern auch Unternehmen betroffen, die ausschließlich der Industrie- und Handelskammer angehören“, berichtet Berend-Uwe Giesemann. Der Geschäftsbereichsleiter Recht bei der Handwerkskammer Oldenburg ergänzt: „Es geht also um Firmen, die ihren Umsatzschwerpunkt im fachlich verbundenen Handel haben und daneben handwerkliche Leistungen erbringen.“ Wer beispielsweise einen Fliesenhandel betreibt und Fliesenverlegerarbeiten ausführt, war bisher in vielen Fällen nicht bei der Handwerkskammer im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eingetragen, weil der Handel die umsatzstärkere Tätigkeit darstellte. Gleiches gilt für Werbeagenturen, die Werbeschilder als Lichtreklame selbst herstellen.

Generell sieht das neue Gesetz vor, dass auch weiterhin das entsprechende Handwerk nebenher ausgeübt werden kann und darf. Allerdings müssen die Firmen bis zum 14. Februar 2021 einen Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle stellen.

Seit 14. Februar 2020 sind folgende Berufe wieder meisterpflichtig: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Raumausstatter, Parkettleger, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Betonstein- und Terrazzo-Hersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler sowie Orgel- und Harmoniumbauer.

Berend-Uwe Giesemann ruft Betroffene dazu auf, den Bestandsschutz im Blick zu behalten. „Innerhalb eines Jahres können sich Betriebe ohne Nachweis der handwerksrechtlichen Voraussetzungen wie den Titel des Meisters, Technikers oder Diplomingenieurs in unsere Handwerksrolle eintragen lassen. Der Aufwand ist noch gering.“ Betriebsinhaber müssen durch die Vorlage von geeigneten Unterlagen nachweisen, dass sie in der Vergangenheit entsprechende Arbeiten ausgeführt haben.

Die Handwerkskammer bietet kostenfreie Beratungsleistungen an. Ansprechpartner ist Harald Bogdanow, Telefon 0441 232-225.


Handwerkskammer Oldenburg
Theaterwall 32 • 26122 Oldenburg

 

 

 


NEUE WEBSEITE für Handwerker und Gewerbebetriebe - hier kostenlos erstellen - mit Bild und Text und Link!

Webseite kostenlos für Handwerks- und Gewerbebetriebe. Keine Kostenfallen - keine Zeitbeschränkung. - Möchten Sie Ihren Betrieb in den handwerkernachrichten präsentieren? Wir schenken Ihnen ein kostenloses Firmen-Portrait in unserer Regio-Betriebesuche ! Auch Kammern und Innungen erhalten hier ebenfalls eine kostenlose Webpräsentation.
Keine Kosten - keine Gebühren! Nur als Benutzer registrieren! 
  ( Blaue Kopfleiste oben rechts am Anfang der Webseite! ) >>>>>> Mehr Info hier!

>>   Bereits in der Betriebesuche eingetragen?  Wollen Sie Ihre WEBSEITE jetzt bearbeiten?  - hier einloggen   -   <<

       ______________________________________________________________________________________________________________________________________