Das richtige Signal: Der Bundestag hat einer Änderung im Kfz-Steuergesetz (7. KraftStÄndG) zugestimmt. Durch die Novellierung wird eine Sonderregelung zurückgenommen, die 2018 erst eingeführt wurde und die Handwerksbetriebe benachteiligte. Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle, begrüßt die Rücknahme der Sonderregelung. „Der Weg ist richtig: Handwerksbetriebe werden künftig bei der Kfz-Steuer von bürokratischem und finanziellem Aufwand entlastet. Dieser Schritt beseitigt eine aus Handwerkssicht widersinnige Regelung aus dem Jahr 2018. Viele Betriebsinhaber sind damals aus allen Wolken gefallen. Auch wir als Handwerkskammer haben die Realitätsferne von Gesetzgeber und Verwaltungen kritisiert“, sagt Dirk Neumann.
Leichte Nutzfahrzeuge wie beispielsweise Transporter konnten durch die Sonderregelung seit 2018 für die Kfz-Steuer als Pkw eingestuft werden – abweichend von der Einstufung durch die Kfz-Zulassungsbehörden als Lkw. Die Folge war die höhere Besteuerung vieler Unternehmen.
Hintergrund
Seit 2018 erhalten zahlreiche Handwerksbetriebe deutlich höhere Kfz-Steuerbescheide. Leichte Nutzfahrzeuge werden pauschal wie Pkws besteuert. Viele Handwerksbetriebe gingen in Widerspruch und mussten ihre Fahrzeuge vorführen. Erst wenn nachgewiesen werden kann, dass die Transportfläche des Fahrzeugs die Personenbeförderungsfläche überwiegt, erfolgte die steuerliche Einstufung als Lkw.
Handwerkskammer Halle (Saale)
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