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Zu den im Bundesanzeiger am 21. Dezember 2020 veröffentlichten zwei neuen Abschlussbezeichnungen für Fortbildungsabsolventen im Handwerk erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Die nun hinzukommenden zwei weiteren neuen Abschlussbezeichnungen für Fortbildungen der Höheren Berufsbildung im Handwerk sind Anerkennung des hohen Leistungsniveaus in diesen Berufen und zugleich ein wichtiger Beitrag, um die Attraktivität der Höheren Berufsbildung auszubauen. Künftig können Absolventen der Fortbildung zum Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung den Titel Bachelor Professional tragen. Absolventen der Fortbildung zum Geprüften Restaurator im Handwerk werden künftig zusätzlich auch den Titel Master Professional führen können. -  Bereits seit dem 1. Januar 2020 wird allen Handwerksmeistern und Handwerksmeisterinnen bundesweit zusätzlich der Titel Bachelor Professional verliehen und damit der Meisterabschluss auch namentlich auf Augenhöhe mit akademischen Graden gestellt.

Die neuen Titel für die Abschlüsse der Höheren Berufsbildung haben eine hohe Attraktivität. Bei Kammern und Innungen besteht eine hohe Nachfrage nach diesen Abschlusszeugnissen. Das Handwerk hat frühzeitig auf diese Nachfrage reagiert und bereits am 10. Januar 2020 dem ersten Handwerksmeister zusätzlich den Titel Bachelor Professional verliehen. Ende 2020 werden rund 20.000 Handwerksmeister und Handwerksmeisterinnen den Titel Bachelor Professional führen dürfen.

Neue Handwerks-Abschlussbezeichnungen sind Beitrag zu höherer Attraktivität der Höheren Berufsbildung

 

Wichtig bleibt es vor diesem Hintergrund, die Attraktivität beruflicher Bildung und ihrer zahlreichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Entwicklungspotenziale immer wieder herauszustellen. Dazu tragen die Abschlussbezeichnungen der Höheren Berufsbildung bei. Deshalb müssen nun rasch alle weiteren Fortbildungsabschlüsse die neuen Bezeichnungen erhalten, etwa der Abschluss zum Geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung, zum Geprüften Servicetechniker oder zum Geprüften Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk. Hier sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und alle Sozialpartner in der Verantwortung.“


Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin


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