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Hamburg, 09.02.2021 - Die Handwerkskammer hat dem Senat pragmatische Vorschläge zur Vorbereitung eines Stufenplans für die Öffnung der direkt von den Corona-Beschränkungen betroffenen Betriebe unterbreitet. – Die Politik muss ihren Blick auf die Spezifika des Handwerks scharfstellen. Das fordert die Handwerkskammer in einem aktuellen Schreiben an die Politik. Beispiel: Das Friseur- und Kosmetikhandwerk sei bei künftigen Öffnungsstrategien gemeinsam zu betrachten. Bislang werde mit zweierlei Maß gemessen. Diese und weitere Handlungserfordernisse führen Kammerpräsident Hjalmar Stemmann und Hauptgeschäftsführer Henning Albers in ihrem Schreiben an den Senat aus; hier der Wortlaut: Seit bald einem Jahr führt die Corona-Pandemie zu vielfach schweren Belastungen in allen Bereichen unserer Gesellschaft, in der Wirtschaft insgesamt und auch im Hamburger Handwerk. Je nach Gewerk und unternehmerischer Situation sind diese Belastungen für die Betriebe teils dramatisch. Dennoch hat sich das Hamburger Handwerk seit Ausbruch der Krise im Frühjahr 2020 mit großer Flexibilität und Entschlossenheit auf die Pandemie eingestellt und trägt seinen Teil der Last – inklusive der geltenden rechtlichen Beschränkungen für seine Arbeit – bislang konstruktiv mit. Dies gilt auch für jene Betriebe, die aufgrund der Corona-Regeln im ersten und im zweiten Lockdown schließen mussten.

Nach über drei Monaten im zweiten Lockdown, dessen Ende derzeit nicht absehbar ist, machen sich viele Betriebsinhaberinnen und -inhaber inzwischen große Sorgen um ihre wirtschaftliche Zukunft und ihre selbstständige Existenz und die teilweise schwierige Situation ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zwar lassen die gerade ange-laufenen Impfungen auch das Handwerk auf eine Verbesserung der Situation hoffen – allerdings erzeugt der schleppende Start der Impfkampagne auch neue Unsicherheit.

Das Handwerk leistet seinen Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, die Pandemie bestmöglich zu bewältigen. Im Gegenzug müssen Beschränkungen handwerklicher Tätigkeit, je länger sie andauern, aber mit Maß, Ziel und Tiefenschärfe erfolgen. Soweit solche Beschränkungen im Dienst der Gesundheitsvorsorge notwendig und unvermeidbar sind, dürfen sie gerade auf längere Sicht nicht pauschal getroffen werden.

Handwerksbetriebe sind in zweierlei Hinsicht von den geltenden Corona-Beschränkungen betroffen:

  • Indirekt: Viele Handwerksbetriebe machen einen Großteil ihres Umsatzes mit Branchen, die derzeit aufgrund staatlicher Anordnungen stillstehen – etwa in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie und Tourismus. Diesen Betrieben wird es erst dann wieder besser gehen, wenn auch die Partnerbranchen wieder Tritt fassen. Die Handwerkskammer Hamburg unterstützt daher ausdrücklich den Vorstoß der Handelskammer Hamburg zur Erarbeitung eines norddeutsch koordinierten politischen Aktionsplans für eine Wiederbelebung dieser Branchen. Dieses betrifft auch handwerkliche Mischbetriebe, die mit einem Teil ihres Angebots der Schließungsanordnung unterliegen.
  • Direkt: Andere Gewerke, namentlich das Friseur- und Kosmetikhandwerk, unterliegen aufgrund der Regelungen der geltenden Corona-Eindämmungsverordnung selbst Schließungsanordnungen.

Mit Blick auf die von der Schließung direkt betroffenen Betriebe sehen wir folgende Handlungserfordernisse:

Handlungserfordernis 1: Finanzielle Nothilfe leisten, Öffnungsperspektive schaffen

  • Kurzfristig ist entscheidend, dass die vom Staat zugesagten Finanzhilfen schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden. Da die Auszahlung der Hilfen aktuell schleppend und intransparent abläuft, ist die Stadt aufgerufen, in Härtefällen mit einer schnellen Zwischenfinanzierung aus eigenen Mitteln das Sterben kleiner und mittlerer Betriebe abzuwenden.
  • Mittelfristig brauchen die Betriebe dringend eine verbindliche Perspektive, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Regeln sie ihre Arbeit wieder werden aufnehmen können – sei es vollständig oder nur in begrenztem Umfang. Die pauschale Untersagung der Gewerbetätigkeit ohne jede Aussicht auf eine positive Veränderung in den kommenden Monaten verschärft in den betroffenen Gewerken das Problem der ausbleibenden oder ungenügenden Finanzhilfen. Ohne eine Perspektive, in absehbarer Zeit überhaupt wieder Einkünfte erwirtschaften zu können, werden schon jetzt immer mehr der direkt betroffenen Betriebe (das sind rund 3.000 Unternehmerinnen und Unternehmer des Friseur- und Kosmetik-Handwerks) in Hamburg aus der Selbstständigkeit getrieben, fallen ihre Beschäftigten in die Arbeitslosigkeit, wird die galoppierende Vernichtung der schmalen betrieblichen und privaten Rücklagen unumkehrbar und das Ende vieler kleiner und mittlerer Betriebe schon in den nächsten Wochen besiegelt.

Handlungserfordernis 2: Entwicklung eines Stufenplans mit Strategiewechsel zu einem differenzierten Vorgehen

Schließungsanordnungen folgen bisher einer schlichten binären Logik: Alle Betriebe eines bestimmten Gewerks sind entweder geschlossen oder sie dürfen arbeiten. Schon für diese Entscheidung existiert aber kein festes Kriterium: Der Inzidenzwert von 50 dokumentierten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen war bislang weder bei steigenden Infektionszahlen harter Schwellwert für Schließungsanordnungen, noch ist er bei sinkenden Infektionszahlen im aktuellen Lockdown verbindlicher Zielwert für die Wiederöffnung von Betrieben. Solch ein „Fahren auf Sicht“ ist in einer unmittelbaren und kurzfristigen Krisenlage nachvollziehbar und war vorübergehend auch hinnehmbar. Allerdings halten die Corona-Beschränkungen mit Unterbrechungen seit dem Frühjahr 2020 an, und es darf inzwischen als sehr wahrscheinlich gelten, dass uns die Bekämpfung der Pandemie noch auf längere Zeit beschäftigen wird. Deshalb muss es nun darum gehen, innerhalb des grundsätzlich unberechenbaren weiteren Verlaufs der Pandemie (ungewisser Zeitpunkt der Erreichung von Herdenimmunität durch Impfung, Virus-Mutationen) Berechenbarkeit und relative Handlungssicherheit für die Handwerksbetriebe und die Wirtschaft insgesamt herzustellen.

Dafür ist ein Strategiewechsel hin zu einem differenzierten Vorgehen erforderlich. Dieses könnte in einem Stufenplan so gestaltet werden, dass der Staat konkrete Voraussetzungen für eine schrittweise Wiederöffnung von Betrieben formuliert, wobei nach bestimmten konkreten und messbaren Kriterien unterschieden wird.

Handlungserfordernis 3: Friseure und Kosmetikbetriebe zeitgleich öffnen

Friseure und Kosmetiker müssen gemeinsam Teil der Öffnungsstrategie sein. Aufgrund der Tatsache, dass die Kosmetikbetriebe schon vor der Corona-Pandemie höhere Hygienestandards und während der Corona-Pandemie mindestens gleichwertige Hygiene-standards hatten, ist eine Öffnung von Friseurbetrieben ohne gleichzeitig auch die

Kosmetikbetriebe zu öffnen, subjektiv für die Betriebe, aber auch objektiv, nicht nachvollziehbar.

Handlungserfordernis 4: Öffnung und Kontrolle als Teil der Öffnungsstrategie

Teil der Öffnungsstrategie muss eine intensive Kontrolle der Einhaltung der Vorschrift sein. Wenn Verstöße festgestellt werden, sind diese in jedem Einzelfall mit voller Konsequenz zu ahnden, und zwar durch die Schließung des Betriebes, dessen Inhaber sich nicht an die Regeln gehalten hat.

Handlungserfordernis 5: Nutzung der Branchenexpertise der Handwerkskammer Hamburg

Die Handwerkskammer Hamburg ist gern bereit, an der Entwicklung einer Öffnungsstrategie der Stadt Hamburg sowie eines Stufenplans mitzuarbeiten und bietet an, ihre Branchenexpertise und ihr Netzwerk betroffener Betriebe einzubringen.

 

Handwerkskammer Hamburg

Holstenwall 12, 20355 Hamburg

 


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