13.02.2021 - Soloselbständige/Kleinstunternehmern geben an, dass sie sich existenzielle Sorgen darum machen, ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten nicht mehr decken zu können. - Große Existenzsorgen - angekündigte Landeszuschüsse müssen jetzt zügig ausgezahlt werden! - Die IHK Berlin begrüßt die von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop angekündigten Zuschüsse für Soloselbständige und Kleinstunternehmer. Damit wird eine der zentralen Forderungen der Kammer und der von der Krise betroffenen Unternehmer bzw. Soloselbständigen aufgegriffen. Wie ernst und existenzbedrohend die Lage vieler ist, zeigt eine aktuelle IHK-Umfrage unter Soloselbständigen und Kleinstunternehmern (weniger als zehn Beschäftigte). Wichtig ist daher aus Sicht der IHK, dass nun zügig ein unbürokratischer Antragsprozess aufgestellt wird, damit die dringend benötigten Zuschüsse schnell ausgezahlt werden können.
Die Ergebnisse der Umfrage unter Soloselbständigen und Kleinstunternehmern mit weniger als zehn Mitarbeitenden verdeutlichen, wie dramatisch die Lage für viele von ihnen ist:
Vier von fünf Soloselbständigen/Kleinstunternehmern geben an, dass sie sich existenzielle Sorgen darum machen, ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten nicht mehr decken zu können.
- Bei 9 von 10 Befragten sind die Umsätze gesunken. Bei zwei Dritteln davon liegen diese Umsatzeinbußen sogar bei mehr als 50 Prozent.
- 72 Prozent versuchen, diese finanziellen Einbußen durch die Verwendung privater Ersparnisse zu kompensieren. Damit greifen ebenso viele auf ihre eigenen Rücklagen zurück, wie Soforthilfe des Landes im Frühjahr 2020 in Anspruch genommen haben (73 Prozent).
- 37 Prozent waren auf die finanzielle Hilfe von Familie und Freunden angewiesen.
· Jeder Fünfte (rund 20 Prozent) muss aktuell auf die private Altersvorsorge zurückgreifen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Damit greifen genauso viele der Befragten auf ihr Erspartes fürs Alter zurück wie Grundsicherung beim Jobcenter beantragen (21 Prozent).
· Für knapp 60 Prozent kommt der Bezug von Grundsicherung nicht infrage. So wussten 15 Prozent bislang nicht, dass diese Möglichkeit für Selbständige besteht. Kritisiert wird zudem ein zu kompliziertes Antragsverfahren, dass das Instrument für Selbständige nicht passe oder der Bezug von Transferleistungen wird aus ideellen Gründen gänzlich abgelehnt. Auch das zu hohe Einkommen von Ehepartnern oder Lebensgefährten verhindert laut der Befragten einen Bezug, da immer die gesamte Bedarfsgemeinschaften erfasst wird.
Befragt wurden 286 Personen, zwischen dem 4. und 11. Februar 2021.
Beatrice Kramm, Präsidentin IHK Berlin „Die jetzt angekündigten Landeszuschüsse sind für die Soloselbständigen und Kleinstunternehmen überlebenswichtig. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass gerade die Soloselbständigen und kleinen Unternehmen bei den Bundesprogrammen oft durchs Raster fallen, weil beispielsweise Lebenshaltungskosten nicht von den Hilfen abgedeckt werden. Aber wovon soll ein Selbständiger Miete, Essen oder Strom zahlen, wenn er kaum Einnahmen hat? Unsere Mitglieder spiegeln uns, wie existenzbedrohend die Situation für viele bereits ist. Auch der Verweis auf den erleichterten Zugang zur Grundsicherung hinkt für viele, weil trotz Erleichterungen Zugangsbeschränkungen bestehen. Deshalb ist es wichtig, dass das Land jetzt einspringt und diese Bedarfslücke schließen will. Entscheidend ist nun, dass die Hilfen auch schnell beantragt werden können. Mit der Soforthilfe II im Frühling hat Berlin gezeigt, wie es schnell und unbürokratisch gehen kann. Es ist zu hoffen, dass es jetzt genauso zügig von statten geht.“
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