ZV Friseurhandwerk fordert erneut Impfangebote. - Auch der Bundestag und Bundesrat haben nach dem Bundeskabinett in der letzten Woche dem Gesetzentwurf zu Erleichterungen und Ausnahmen von Corona-Schutzmaßnahmen für Geimpfte und Covid-19-Genesene zugestimmt. Bürgerinnen und Bürger mit vollem Impfschutz sowie Genesene müssen damit bundeseinheitlich keinen Negativ-Coronatest mehr vor dem Friseurbesuch vorweisen. „Es ist eine große Erleichterung, dass die Testpflicht für vollständig Geimpfte und Genesene bundesweit entfällt. Das ist der erste Schritt in Richtung Normalität für den Salonalltag.“, so Harald Esser, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV). „Wichtig ist es jetzt, auch Friseurinnen und Friseure als körpernahe Dienstleister endlich bundesweit in die Impfkampagne zu integrieren und in der Priorisierung nach vorne zu rücken.“
Die Verordnung sieht eine Befreiung von Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen sowie der Testpflicht für vollständig Geimpfte und Genesene vor. Die Pflicht zum Tragen einer Maske sowie das Abstandsgebot gelten allerdings weiterhin. Als Beleg für eine vollständige Impfung wird ein Nachweis auf Papier (zum Beispiel der gelbe Impfpass) oder digital akzeptiert. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Dass man genesen ist, muss man mit einem Nachweis eines positiven PCR-Labortests, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt, beweisen. Auch im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland fordert ZV Präsident Esser rasche Impfangebote für Friseure.
Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks
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