VhU zu den Arbeitsmarktzahlen im März 2022 in Hessen - Die Arbeitslosigkeit ist im März von rund 163.000 auf rund 159.00 gesunken. Die Zahl der offenen Stellen in Hessen liegt einschließlich der nicht bei den Arbeitsagenturen gemeldeten Stellen bei über 110.000. - „Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs und zur Stabilisierung der gesetzlichen Rente gehört die abschlagfreie Frührente mit 65 und früher jetzt rasch abgeschafft. Deutschlandweit haben seit 2014 schon über 1,7 Millionen Arbeitskräfte vorzeitig den Arbeitsmarkt verlassen. In Zeiten des immer stärkeren Fachkräftemangels können wir auf die Produktivität und Erfahrung älterer Mitarbeiter schlicht nicht mehr verzichten. Gleichzeitig ist es auch eine Frage der Generationengerechtigkeit, die Lasten des demografischen Wandels nicht einseitig bei der jungen Generation abzuladen“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).
Pollert: „Fachkräfte sichern und Rentenversicherung stabilisieren – deshalb Frührente beenden“
Die steigende Erwerbstätigkeit Älterer ist eine Erfolgsgeschichte, die mit der 2014 eingeführten Frührente mit 63 einen Dämpfer erhalten hat. Waren im Jahr 2000 nur rund 12 % der Frauen und 28 % der Männer im Alter von 60 bis 65 Jahren erwerbstätig, sind es 2020 schon rund 57 % beziehungsweise 65 %. „Diese Zahlen zeigen, dass immer mehr Ältere länger arbeiten können, wenn sie nicht von Frühverrentungsprogrammen aus dem Arbeitsmarkt gelockt werden. Wir brauchen jetzt ein neues starkes Signal für eine längere Lebensarbeitszeit“, so Pollert.
Der Reformbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung sei gewaltig und müsse endlich angegangen werden. Denn heute finanzierten nur noch rund zwei Beitragszahler einen Rentner – 1960 waren es noch sechs. Und gleichzeitig sei der Zuschuss aus Steuermitteln auf über 100 Mrd. Euro angewachsen, der mit Abstand größte Posten im Bundeshaushalt. „Die gesetzliche Rentenversicherung kann nur dann auch in Zukunft stabil und verlässlich sein, wenn der Bundesgesetzgeber mit Reformen energisch gegensteuert. Die Abschaffung der abschlagfreien Frührente ist hier ein wichtiger Baustein“, sagte Pollert.
Weiterführende Hinweise: Für die Jahrgänge 1947-1963 wird die Regelaltersgrenze von 2012 bis 2031 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. „Abschlagfreie Frührente“ meint die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ (§ 38 SGB VI). Diese setzt eine Wartezeit (Ausbildung und Beschäftigung) von 45 Jahren voraus. Ursprünglich betrug die Altersgrenze für diese 2012 eingeführte Rentenart 65 Jahre. Im Jahr 2014 wurde der abschlagfreie Rentenzugang für Jahrgänge vor 1953 auf 63 Jahre abgesenkt („Rente mit 63“). Für die Jahrgänge 1953-1963 wird die Altersgrenze für einen abschlagfreien Rentenzugang nach 45 Jahren Wartezeit schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
VhU
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