31.03.2022 - Gewerkschaftschef Feiger: „Kommen unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nach – Abschaffung wäre fatal“– Die Bundestarifkommission der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat heute dem Bundesvorstand der IG BAU empfohlen, dem Schlichterspruch zum Branchenmindestlohn zuzustimmen. Der Abstimmung ging eine kontroverse und intensive Diskussion des ehrenamtlich besetzten Gremiums voraus. „Sicherlich haben wir auch Bauchschmerzen bei dem erzielten Kompromiss, aber wir kommen unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nach. Die Abschaffung des Branchenmindestlohnes, er lief Ende des vergangenen Jahres aus und lag bei 12,85 Euro, wäre für die Baubranche mit den großen Aufgaben, die vor ihr liegen bei gleichzeitig hohem Fachkräftebedarf, fatal“, sagt der Bundesvorsitzende der IG BAU, Robert Feiger. Er erinnert daran, dass es die Baubranche war, in der vor jetzt 25 Jahren als erstes die unterste Lohngrenze in Deutschland eingeführt wurde. „Ich kann nur hoffen, dass sich die Bauarbeitgeber weiterhin ihrer Verantwortung für die Branche und die Gesellschaft bewusst sind und ebenfalls noch für den Schlichterspruch stimmen.“
Dazu sei noch bis Freitag, 8. April, Zeit. Feiger berichtet dazu, dass beispielsweise in der Pflegebranche, die ebenfalls händeringend auf der Suche nach Fachkräften ist, schließlich der Gesetzgeber sogar drei Mindestlöhne eingeführt hat. „Der Branchenmindestlohn ist ein Erfolgsmodell, nur er garantiert einen fairen Wettbewerb.
Der Schlichterspruch des Präsidenten des Bundessozialgerichts Professor Doktor Rainer Schlegel aus der vergangenen Woche sieht vor, den Mindestlohn I in diesem, im nächsten und im Jahr 2024 um jeweils 60 Cent zu erhöhen. In den Jahren 2025 und 2026 soll sich die unterste Lohngrenze an der zurückliegenden Teuerungsrate orientieren. Der Mindestlohn II für Facharbeiter*innen im Tarifgebiet West, er lag bis 31. Dezember 2021 bei 15,70 Euro, soll zum Ende dieses Jahres wegfallen. Zukünftig soll der Branchenmindestlohn in Abhängigkeit zur zwischen den Tarifparteien ausgehandelten tariflichen Ecklohngruppe angepasst werden. Damit leistet der Schlichterspruch einen wichtigen Beitrag, um die Tarifautonomie am Bau zu erhalten, ohne staatlichen Einfluss auf die Höhe des Baumindestlohns.
In der Bundestarifkommission der IG BAU sind knapp 100 Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter vertreten. Auf der Arbeitgeberseite müssen die Gremien des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie sowie des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes über den Schlichterspruch befinden.
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