8. Dezember 2023 - Streik der GDL: Arbeitskämpfe mit hoher Drittbetroffenheit bedürfen, wie das gesamte Arbeitskampfrecht, einer gesetzlichen Regelung. Im Tarifkonflikt mit der Bahn hat die Gewerkschaft der Lokomotivführer wieder trotz eines verhandlungsfähigen Angebots zum Streik aufgerufen. Pendler und Reisende im Nah- und Fernverkehr sind betroffen. „Personen- und Güterverkehr werden ab Donnerstagabend erneut größtenteils still stehen. Und entsprechend der Fahrpläne wird der Streik über den eigentlichen Zeitraum hinaus den Bahnverkehr stören. Betroffen ist auch die Wirtschaft, deren Warenverkehr auf der Schiene zum Erliegen kommt und Pendler große Schwierigkeiten haben werden, ihre Arbeitsplätze zu erreichen. „Alle Bahnkunden sind die großen Verlierer dieser Warnstreiks. Wir fordern die Gewerkschaft auf, schnell an den Verhandlungstisch zurückzukehren und Privat- wie Geschäftskunden der Bahn nicht weiter in Mitleidenschaft zu ziehen“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU). „Besonders rücksichts- und verantwortungslos ist die Tatsache, dass die Gewerkschaft durch den sehr kurzfristig angesetzten Streik den Bahnkunden die Möglichkeit zur Planung von alternativen Reisemöglichkeiten nimmt. ...
Warnstreiks richten sich normalerweise gegen die Arbeitgeberseite, aber hier gewinnt man den Eindruck, dass der große Schaden für die unbeteiligten Bahnkunden ganz bewusst einkalkuliert und als zusätzliches Druckmittel benutzt wird. Jetzt muss endlich gerade in Bereichen, wo Streikaktionen nicht nur den eigenen Arbeitgeber, sondern primär Dritte treffen, der Gesetzgeber handeln. Eine gesetzliche Regelung ist darüber hinaus für das gesamte Arbeitskampfrecht notwendig. Bei hoher Drittbetroffenheit muss zwingend eine Schlichtung den Streikaktionen vorausgehen, um Arbeitskämpfe, wie sie derzeit von der GDL ausgelöst, zu verhindern“, so Pollert weiter.
Die VhU fordert seit Jahren, das Arbeitskampfrecht gesondert in einem Gesetz zu regeln. Es ist zu wenig, diesen elementaren Teil des Arbeitskampfes allein der Rechtsprechung zu überlassen. „Wir brauchen klare Spielregeln für den gesamten Arbeitskampf, vor allem aber für die Begrenzung der Warnstreiks. In jeder Tarifverhandlung müssen die Tarifpartner einen Kompromiss auf Augenhöhe in Verhandlungen finden. Ein Streik darf daher nur die letztmögliche Handlung der Gewerkschaften sein. Dies gilt insbesondere bei der hohen Betroffenheit Dritter wie etwa im Bahnverkehr. Nur so können die Friedenspflicht gewahrt und die Bürger und Unternehmen vor Schäden durch unverhältnismäßige Arbeitskampfmaßnahmen bewahrt werden“, so Pollert abschließend.
VhU
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
Emil-von-Behring-Straße 4
60439 Frankfurt
vbw zum Warnstreik bei der Bahn: Unverhältnismäßig und völlig zur Unzeit
Brossardt: „Zentrale Elemente der Infrastruktur müssen funktionstüchtig bleiben“
07.12.2023 - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. kritisiert den erneuten Warnstreik bei der Bahn als völlig unverhältnismäßig und zeitlich unangebracht: „Erst am Wochenende waren die Bahnkunden durch massive Zugausfällt angesichts der Wetterbedingungen betroffen. Die Folgen konnte die Bahn bis heute nicht vollständig beheben. Dass kurz danach streikbedingt erneut der Verkehr stillsteht, ist nicht zumutbar. Die Länge der Arbeitsniederlegung von rund 24 Stunden im Personen- und im Güterverkehr ist zudem völlig unverhältnismäßig und sprengt den Umfang eines Warnstreiks“, kritisierte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Die vbw hob hervor, dass die Bahn ein wesentlicher Träger einer funktionierenden Verkehrsinfrastruktur ist. „Dass wir bei diesem wichtigen Verkehrsmittel ein kontinuierlich steigendes Ausmaß an Streiks sehen, ist nicht mehr hinnehmbar. Die praktisch dauerhafte Lähmung des Bahnverkehrs betrifft viele Pendler, aber auch zahlreiche Unternehmen, denn jeder Streik hat Auswirkungen auf den gesamteuropäischen Güterverkehr. Insgesamt droht ein erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden“, sagte Brossardt.
Die vbw fordert angesichts der angekündigten erneuten Arbeitsniederlegung im Bahnverkehr ein Ende der Streikwelle und die Rückkehr der Lokführergewerkschaft an den Verhandlungstisch. „Die konjunkturelle Situation ist nach wie vor angespannt. Wir können uns den Ausfall zentraler Infrastruktur nicht länger leisten. Es ist an der Zeit, dass es bei der Bahn ein Ergebnis gibt“, so Brossardt abschließend.