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Pollert: Landesregierung sollte Zustimmung im Bundesrat verweigern. -  „Wer länger und mehr gearbeitet und mehr verdient hat, soll auch im Alter mehr haben. Die geplante Grundrente ist als drittes staatliches Rentensystem – zusätzlich zu gesetzlicher Rente und Grundsicherung im Alter – ungerecht, überflüssig und unnötig bürokratisch. Deshalb fordern wir als hessische Wirtschaft die schwarz-rote Koalition in Berlin auf, ihre Pläne aufzugeben. Die hessische Landesregierung sollte ihre Zustimmung im Bundesrat verweigern“, erläuterte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), die Position der hessischen Wirtschaft in der laufenden Diskussion zur Grundrente. Eine einzige Freibetragsvorschrift für Ansprüche aus der gesetzlichen Rente in der Grundsicherung reicht völlig aus, um die Lebensleistung zu honorieren und gleichzeitig Altersarmut gezielt zu bekämpfen.

Die Grundrente geht zu Unrecht fast völlig zu Lasten der im Arbeitsleben stehenden jüngeren Generationen, die diese weiteren Milliardenbelastungen für Rentenausgaben erwirtschaften müssen. Sie ist obendrein eine einseitige Bevorzugung der Teilzeitbeschäftigten. Die Grundrente verdopple in vielen Fällen fast die Rente des 35 Jahre in Teilzeit Beschäftigten, während die Rente des 31 Jahre in Vollzeit Beschäftigten unverändert bleibe. Und sie schaffe eine überbordende Bürokratie, weil 26 Millionen laufende Renten auf jeden einzelnen Versicherungsmonat überprüft und zwischen Rentenbehörden und Finanzamt ein neuartiges Verfahren zur Ermittlung der Einkommenshöhe eingeführt werden müssen.

Anlass für die mit der Grundrente geplanten Ungerechtigkeiten, Ungereimtheiten und finanziellen Bürden sei die unzutreffende Behauptung, dass "der Gang zum Amt" nach einem Leben in Arbeit unzumutbar sei. „Damit reden Politiker das Grundsicherungssystem im Alter ohne Not schlecht und stigmatisieren Grundsicherungsbezieher. Dabei war es das erklärte Ziel der Anfang der 2000er-Jahre eingeführten Grundsicherung, die "verschämte Altersarmut" zu beenden, indem Kinder des Grundsicherungsbeziehers erst ab einem Einkommen von über 100.000 Euro für die Eltern einstehen müssen. Mit einer Kombination aus selbst erworbenen Rentenansprüchen und Grundsicherungsleistungen hat im Bedürftigkeitsfall derjenige gezielt mehr, der selbst gearbeitet hat“, sagte Pollert.

„Manchmal kann es ein Akt politischer Klugheit sein, einen Irrtum zu erkennen und souverän zu entscheiden, ihn nicht zu begehen. Wenn die SPD die Partei der Arbeitnehmer bleiben will, die sich am Leistungsprinzip orientiert und zugleich die Schwächeren mitnehmen will, darf sie diese Ungerechtigkeit gegenüber den Jüngeren und Mehrleistenden nicht weiter verfolgen“, so der VhU-Hauptgeschäftsführer.


Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
Emil-von-Behring-Straße 4
60439 Frankfurt

 


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