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Friseure öffnen am 4. Mai 2020.  - In ihrer Sitzung am 15. April 2020 haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer die Aufrechterhaltung der aktuellen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bestätigt, aber auch teilweise gelockert. Für das Friseurhandwerk bedeutet dies den Re-Start der Branche am 4. Mai 2020.
Die Wiedereröffnung der Friseursalons zum 4. Mai 2020 beendet vorerst die existenzbedrohende Situation für die über 70.000 Unternehmen im Friseurhandwerk. Gleichwohl bedeutet die Wiedereröffnung bis auf Weiteres aber die Erbringung von Friseurdienstleistungen in Zeiten einer Pandemie. „Die Situation hatte sich zugespitzt. Unbürokratische Auszahlungen von Unterstützungsleistungen für Kleinbetriebe sowie die Hilfspakete von Bund und Ländern haben auch für Friseure positive Signale gesetzt. Doch jetzt können wir Friseure endlich wieder in den Markt.

Die Entscheidung ist eine gute Nachricht für unsere Branche“, sagt Harald Esser, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV). „Unseren Fokus haben wir eigentlich seit der Schließung der Salons am 23. März auf die jetzt terminierte Wiedereröffnung gelenkt. Der Zentralverband und die Landesverbände des Friseurhandwerks haben hierzu bereits in den vergangenen Wochen praxisnahe Vorschläge an die Politik auf Bundes- und Landesebene gerichtet. Unternehmer und ihre Mitarbeiter müssen sich genau jetzt auf diesen Re-Start vorbereiten können, um so reibungslos und sicher wie möglich am 4. Mai für ihre Kunden zu öffnen“, so Harald Esser weiter.


In zwei Positionspapieren hat der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks in enger Abstimmung mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) rechtliche Grundlagen zur Ausübung von Friseurdienstleistungen während der bestehenden Corona-Pandemie dargestellt. Damit wird der Politik aufgezeigt, dass es möglich ist Kunden, Mitarbeiter und Inhaber zu schützen und zugleich die Wiedereröffnung des Friseurhandwerks mit sicheren und praxistauglichen Schutzmaßnahmen zu ermöglichen.
Die Positionspapiere sind keine Hygienekonzepte oder Handlungsanleitungen, sondern politische Papiere, die den Zweck haben, eine möglichst zeitnahe Wiedereröffnung der Friseurbetriebe zu ermöglichen. Wie im Einzelnen die Auflagen zu regeln sind, wurde bislang noch nicht von Bund und Ländern konkret vorgegeben.


Insbesondere das zweite Positionspapier richtet sich an die Verantwortlichen in der Landespolitik, die eine Änderung der bestehenden Allgemeinverfügungen und damit verbundene Auflagen zu erlassen haben. Das Positionspapier spricht nur die Bereiche an, in denen, unter Berücksichtigung der in Bezug genommenen Arbeitsschutz- und Hygieneregelungen, Regelungs- oder auch nur Umsetzungsbedarf besteht. Erst im Zusammenhang mit den Regelungszielen und Umsetzungsvorgaben – z.B. im Bereich der Maskenverwendung und bei Kundenzugang – können Empfehlungen und ergänzende Umsetzungshinweise gegeben werden.
Das zweite und aktuellste Positionspapier können Sie hier abrufen.

 


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