Vorausgesetzt, dass die Umsetzung des Beschlusses der Bundesregierung durch die Länder fristgerecht erfolgt, dürfen ab Montag, den 4. Mai 2020 die Friseurbetriebe in Deutschland wieder öffnen. Der Re-Start beendet vorerst die existenzbedrohende Situation für die über 70.000 Unternehmen im Friseurhandwerk, gleichwohl bedeutet die Wiederöffnung bis auf Weiteres aber die Erbringung von Friseurdienstleistungen in Zeiten einer Pandemie. Es sind schwerwiegende Änderungen in der Arbeitsorganisation und der Abläufe notwendig. Die bereits bestehenden Regelungen für die Hygiene im Friseursalon einzuhalten ist jetzt wichtiger denn je. Neu sind dabei die verbindlichen Pandemie-Arbeitsschutzstandards, herausgegeben von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in Kooperation mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV).
Um ab dem 4. Mai bestmöglich starten zu können, empfiehlt der Zentralverband unbedingt bei der Terminvergabe KundInnen auf die veränderten Abläufe durch die neuen BGW-Arbeitsschutzstandards hinzuweisen. Es könnte dadurch alles etwas länger dauern. Laufkundschaft sollte direkt um eine Terminvereinbarung per Telefon gebeten werden. So können insgesamt lange Warteschlangen vermieden werden.
Video zu den Arbeitsschutzstandards für Friseurbetriebe.
Der Industrieverband Körperpflege und Waschmittel (IKW) hat in einem Erklärvideo Step-by-Step die neuen Pandemie-Arbeitsschutzstandards der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) für das Friseurhandwerk in Kooperation mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) veranschaulicht.
Der vollständige SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk ist hier abrufbar.