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11.01.2021. Ostfriesische Friseurinnungen hoffen auf schnelle und unkomplizierte staatliche Hilfen. -  In den Friseursalons sind die Plätze derzeit unbesetzt.  -  Im Handwerkskammerbezirk Ostfriesland sind rund 430 Salons von den zweiten behördlichen Schließungen betroffen. Sie beschäftigen geschätzte 1.200 Mitarbeiter und zählen mit rund 120 Auszubildenden zu einem der größten handwerklichen Ausbilder in der Region. Mit großer Sorge verfolgen die Obermeister der ostfriesischen Friseurinnungen die aktuellen Entwicklungen. Gemeinsam mit Imke Hennig, Vizepräsidentin der Handwerkskammer für Ostfriesland, haben sich die Obermeister Joachim Wachsmann (Aurich-Norden), Heiner Heijen (Leer-Wittmund) sowie Frank Grabowski (Emden) in einer Telefonkonferenz ausgetauscht. - „Für viele Kolleginnen und Kollegen war der Lockdown im Frühjahr bereits existenzbedrohend – dieser zweite stellt uns alle noch einmal vor unbekannte Herausforderungen“, erklärte Joachim Wachsmann. Die Obermeister befürchten, dass die erneuten Einnahmeverluste Insolvenzen nach sich zögen. „Viele unserer Mitglieder sind am Limit“, beschrieb Friseurmeister Heiner Heijen die Lage.

Ohnehin war das Jahr 2020 für das Friseurhandwerk mehr als schlecht: Konfirmationen, Bälle, Hochzeiten – alles Gründe für einen ordentlichen Haarschnitt, die aufgrund der Corona-Einschränkungen weitgehend entfielen. War dann noch der Verlust des umsatzstarken Weihnachtsgeschäfts in den letzten Wochen bereits bitter, schlägt besonders der Monat Januar noch einmal stark ins Kontor, „weil dann viele Rechnungen wie Versicherungen, Gebühren usw. beglichen werden müssen“, so Heijen weiter.

Staatliche Hilfen müssten jetzt schnell und unbürokratisch fließen. Viele Innungsmitglieder berichteten von Problemen bei der Bereitstellung finanzieller Mittel, sagte Friseurmeisterin und Vizepräsidentin Imke Hennig.  In kleinen Salons, etwa in solchen mit nur drei Mitarbeitern, sei der Chef oder die Chefin wichtigster Mitarbeiter. „Sie gehen in den aktuellen Regelungen aber noch leer aus und erhalten kein Kurzarbeitergeld – hier müssen Lösungen gefunden werden, die diese Menschen berücksichtigen", forderte Hennig.

Gleichzeitig stelle die Verletzung von Arbeitsverboten eine Belastung dar. „Einzelne Kunden kontaktieren gezielt ihre Friseure. Mancher lässt sich auf den Deal ein“, berichtete Frank Grabowski (Emden). Allerdings sei ein solches Verhalten höchst fahrlässig. Es drohen hohe Geldbußen bis zu 25.000 Euro für Friseur und Kunde. Außerdem schade das Verhalten dem Wirtschaftszweig. „Wenn dieser Trend anhält, dann haben redliche Friseurbetriebe und deren Beschäftigte das Nachsehen“, ergänzte Joachim Wachsmann. Die Folge wäre der Verlust von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.

Vor diesem Hintergrund appellierten die Obermeister und die Vizepräsidentin an die Vernunft der Mitmenschen und die Solidarität der Berufskollegen: „Halten Sie sich an momentane Arbeitsverbote, auch wenn es schwer fällt. Wir alle müssen dazu beitragen, das Risiko der Verbreitung des Coronavirus so gering wie möglich zu halten. Wer das missachtet, schadet auch der Branche.“

An die Verantwortungsträger auf Landesebene gerichtet riefen die Obermeister dazu auf, die Schließungen der Friseurbetriebe zu überdenken. „Die Friseure in Ostfriesland haben bewiesen, dass sie auch während einer Pandemie mit einem zuverlässigen Hygienekonzept offen bleiben können.“ Die Obermeister sehen die Friseursalons nicht als Corona-Hotspots und bewerten die aktuellen Schließungen als unverhältnismäßig. „Unsere Hygienestandards sind auf höchstem Niveau und bieten unserer Kundschaft sowie unseren Angestellten die gebotene Sicherheit während einer Friseurdienstleistung in Pandemiezeiten“, erklärte Heiner Heijen.

Die Friseure halten sich seit Beginn der Corona-Pandemie an die strengen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), ergänzend zur Corona-Verordnung des Landes. Die Obermeister waren sich einig, dass angeordnete Schließungen vermieden werden könnten, indem mildere, aber geeignete und effektive Mittel gewählt werden, um den Bedarf an Friseurdienstleistungen für die Bevölkerung zu sichern. Beispielsweise könnte das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken zielführend sein. Darüber hinaus sei die Verpflichtung zur bereits praktizierten verbindlichen Terminvereinbarung ein Mittel, um die Kundenströme verantwortlich und pandemiegerecht zu lenken. Mit ihr werde auch die Kontaktnachverfolgung hervorragend sichergestellt.

Foto: Handwerkskammer/W.Feldmann

Handwerkskammer für Ostfriesland
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich

 


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