Geplante Änderungen des Infektionsschutzgesetzes - Pollert: „Um die 4. Pandemie-Welle brechen zu helfen, braucht die Wirtschaft ein Frage- und Dokumentationsrecht und betriebliche Gestaltungsspielräume.“ - Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) setzt sich für eine konsequente Pandemiebekämpfung ein und kritisiert die bisher fehlende Entschiedenheit der Politik. Angesichts stetig steigender Inzidenzen mit neuen Höchstwerten muss die Politik die Betriebe für die Pandemiebekämpfung jetzt mit Gestaltungsspielräumen ausstatten. „Um die 4. Pandemie-Welle brechen zu helfen, braucht die Wirtschaft ein Frage- und Dokumentationsrecht zum Impf- und Genesenen-Status und die Möglichkeit, die Umsetzung frei und auf den Betrieb maßgeschneidert gestalten zu können. Was sie nicht braucht, sind kleinteilige Vorschriften oder eine Rückkehr zu einer undifferenzierten Homeoffice-Pflicht für alle“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), die Erwartung der hessischen Wirtschaft an das neue Infektionsschutzgesetz, das am Donnerstag in den Bundestag eingebracht werden soll.
Die aktuellen Probleme in der Bekämpfung der Pandemie seien dadurch entstanden, dass immer noch viel zu wenige Menschen sich impfen ließen, obwohl sie Impfangebote erhalten hätten und in den allermeisten Fällen keine medizinischen Gründe dagegen sprächen. Außerdem habe die Politik nicht rechtzeitig und konsequent genug schlüssige Maßnahmen eingeführt. „Das unverantwortliche Verhalten der Impfverweigerer und das verspätete Handeln der Politik machen jetzt weitere Beiträge der Arbeitgeber erforderlich und gefährden die Rückkehr zur betrieblichen Normalität. Die Wirtschaft muss weiter Fahrt aufnehmen können. Die Unternehmen setzen sich dafür ein, die Beschäftigten bestmöglich zu schützen, durch Hygienekonzepte, Testangebote, Homeoffice und Impfungen durch Betriebsärzte. Das Frage- und Dokumentationsrecht zum Impf- und Genesenen-Status der Beschäftigten ist daher überfällig und dringend erforderlich. Bei den Anforderungen an die Umsetzung von 3G erwarten wir als VhU, dass sie angemessen, praktikabel und betrieblich gestaltbar werden. Die Kontrollpflichten müssen für die gesamte Breite der Wirtschaft und alle Unternehmensgrößen handhabbar und so unbürokratisch wie möglich gehalten werden. Der personelle und finanzielle Aufwand für die Betriebe, die Tests kontrollieren, anbieten und organisieren zu können, ist erheblich. Es muss klar sein, das die Zeiten für die Durchführung der Tests keine Arbeitszeit sind“, so der VhU-Hauptgeschäftsführer.
Als Rückschritt beurteilt die VhU dagegen die angekündigte Wiedereinführung der Homeoffice-Angebotspflicht. Pollert: „Wir lehnen die Rückkehr zu diesem überflüssigem Bürokratismus ab. Denn Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben ein gleichermaßen hohes Interesse, Ansteckungen zu vermeiden, und wissen auch am besten, was praktikabel und umsetzbar ist. Dazu braucht es eine doppelte Freiwilligkeit, aber keinen Eingriff des Verordnungsgebers in betriebliche Abläufe.“
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