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Schlaglicht

Lesen Sie hier Kommentare und Meinungen zu aktuellen Themen des Tages aus Handwerk, Wirtschaft, Politik, Sport und Gesellschaft.


28.08.2020 - IHK Südthüringen zur Diskussion um die Vier-Tage-Woche  - In diesem Sommer kam aus Gewerkschaften und Politik die Diskussion auf die Vier-Tage-Woche. Manche Stimmen sprachen sich für eine temporäre Regelung in einzelnen Branchen aus, andere plädierten für eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung. Aus Sicht der Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) stehen der Entlastung der Sozialkassen durch weniger Kurzarbeit und Kündigungen Einkommenseinbußen für die betroffenen Beschäftigten gegenüber. Angesichts der Fachkräfteengpässe erscheint daher für Betroffenen die berufliche Umorientierung als bessere Strategie. Für IG-Metall-Chef Hofmann ist Arbeitszeitverkürzung ein Instrument, um Arbeitsplätze in Branchen mit starkem Strukturwandel zu erhalten. Er spricht sich für eine entsprechende Option im Tarifvertrag aus, die einzelne Betriebe ziehen können, und verlangt dafür einen Lohnausgleich. Die Vier-Tage-Woche würde somit für die betroffenen Beschäftigten nicht mit einer proportionalen Lohnanpassung um 20 Prozent, sondern um einen geringeren Anteil einhergehen. Gesamtwirtschaftlich ist es sicherlich besser, wenn Absatzschwierigkeiten einzelner Branchen nicht auf die Gesamtheit der Beitragszahler umgelegt werden und zu höheren Ausgaben für Arbeitslosengeld I und für Kurzarbeitergeld führen.


Bund der Steuerzahler kritisiert den Beschluss des Koalitionstreffens - Der Bund der Steuerzahler (BdSt) übt scharfe Kritik am aktuellen Beschluss zum Wahlrecht: Denn mit ihren marginalen Korrekturen haben die Parteispitzen von Union und SPD den Souverän und jeden einzelnen Wähler düpiert. „Der Koalitionsausschuss hat nur Kosmetik geliefert, die den überteuren XXL-Bundestag nach der Wahl 2021 zementieren wird“, bilanziert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Union und SPD sind meilenweit von einer echten Reform unseres komplizierten Wahlrechts entfernt – die Wähler haben etwas anderes verdient.“ Im Einzelnen: Nach dem Willen der Koalition sollen mit der Bundestagswahl 2021 drei Überhangmandate nicht mehr durch Ausgleichsmandate kompensiert werden. Ebenso sind Kleinst-Korrekturen am Sitz-Zuteilungsverfahren geplant. Als Ergebnis erhoffen sich Union und SPD eine deutliche Dämpfung jener Mandate, die über die gesetzliche Soll-Größe von 598 hinausschießen.


22.08.2020 - Verband besorgt über den Ressourcenverbrauch - Politik muss Mindestquote für Rezyklateinsatz verbindlich festlegen - Der Präsident des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., Peter Kurth, hat sich anlässlich des morgigen Welterschöpfungstages besorgt über den weltweit ungebremsten Verbrauch natürlicher Ressourcen geäußert und auf die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft zur Ressourcenschonung hingewiesen. Gleichzeitig mahnte er gesetzliche Regelungen zum verpflichtenden Rezyklateinsatz an. „Der Welterschöpfungstag erinnert uns an das Phänomen, dass die Menschheit seit einem halben Jahrhundert jährlich ab einem bestimmten Tag über ihre Verhältnisse lebt und mehr natürliche Ressourcen verbraucht als nachwachsen können. In diesem Jahr beginnen wir am 22. August damit, die Ressourcen unserer Nachkommen zu verbrauchen. Deshalb ist dieser Augusttag ein trauriges Datum“, sagte Kurth am Freitag in Berlin. Nach Ansicht des BDE-Präsidenten soll dieser Tag das Bewusstsein wecken, dass der Umbau der Wirtschaft vom linearen zum nachhaltigen Wirtschaften, zum Prinzip der Kreislaufwirtschaft, endlich beherzt angegangen werden muss. Dabei müssen natürliche Ressourcen, die als Primärrohstoffe in den Kreislauf kommen, nach Nutzung und anschließender Aufbereitung als Recyclingmaterial weiter in der Produktion Verwendung finden und somit im Kreislauf bleiben. So entsteht eine Kreislaufwirtschaft, die natürliche Ressourcen schont, Energie spart und das Klima schützt.


25. August 2020  - VhU zur Kabinetts-Diskussion um Verlängerung der Kurzarbeitergeldregelungen - Pollert: „In der anhaltenden Corona-Krise Kurzarbeitergeld verlängern, Erhöhung beenden und kein Zwang zur Qualifizierung!“ - „Es ist richtig, in der anhaltenden außergewöhnlichen Corona-Krise die Bezugsmöglichkeit von Kurzarbeitergeld zu verlängern. Allerdings sollten die Aufstockung beendet, die Sozialversicherungskosten weiter erstattet und keine komplizierte Verbindung mit Qualifizierung verpflichtend vorgeschrieben werden. Klar ist aber auch, dass Kurzarbeitergeld ein vorübergehendes Überbrückungsinstrument bleiben muss, das den Unternehmen hilft, durch den dunklen Tunnel zu kommen, und nur so lange eingesetzt werden kann, wie Aussicht auf Rückkehr zur Normalbeschäftigung besteht“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU) zur Diskussion um die Verlängerung der Krisen-Kurzarbeitergeldregelungen. Die Unternehmen hätten immer noch erhebliche Kosten, selbst wenn der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit tragen muss, z. B. durch Urlaubs- und Feiertagsbezahlung oder vielfach weiter laufende Kosten für Gebäude und Maschinen. Diese wirken wie eine automatische Bremse für die Dauer des Kurzarbeitergeldbezugs. Um Liquidität in den Unternehmen zu halten, braucht es bei anhaltenden staatlichen Corona-bedingten Einschränkungen, die die Wirtschaft belasten, einen stärkeren steuerlichen Verlustrücktrag.


Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Veröffentlichung freigegeben. Die offizielle Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) wird voraussichtlich in den kommenden Tagen erfolgen. Damit tritt die Regel in Kraft. Die neue Arbeitsschutzregel dient der Konkretisierung der BMAS-Arbeitsschutzstandards vom April 2020. Ziel der Regel ist es, die Gesundheit von Beschäftigten wirkungsvoll zu schützen und den Betrieben bei der Umsetzung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes mehr Rechtssicherheit zu geben. Während des Beratungsprozesses in den vergangenen Wochen konnten einige wichtige Nachbesserungen und Klarstellungen erreicht werden. Der vom Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm) geforderte Vorrang der berufsgenossenschaftlichen Regelungen konnte bislang nicht erreicht werden. Immerhin jedoch verweist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf die branchenspezifischen Konkretisierungen durch die Berufsgenossenschaften.

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