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25. August 2020 - VhU zur Kabinetts-Diskussion um Verlängerung der Kurzarbeitergeldregelungen - Pollert: „In der anhaltenden Corona-Krise Kurzarbeitergeld verlängern, Erhöhung beenden und kein Zwang zur Qualifizierung!“ - „Es ist richtig, in der anhaltenden außergewöhnlichen Corona-Krise die Bezugsmöglichkeit von Kurzarbeitergeld zu verlängern. Allerdings sollten die Aufstockung beendet, die Sozialversicherungskosten weiter erstattet und keine komplizierte Verbindung mit Qualifizierung verpflichtend vorgeschrieben werden. Klar ist aber auch, dass Kurzarbeitergeld ein vorübergehendes Überbrückungsinstrument bleiben muss, das den Unternehmen hilft, durch den dunklen Tunnel zu kommen, und nur so lange eingesetzt werden kann, wie Aussicht auf Rückkehr zur Normalbeschäftigung besteht“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU) zur Diskussion um die Verlängerung der Krisen-Kurzarbeitergeldregelungen. Die Unternehmen hätten immer noch erhebliche Kosten, selbst wenn der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit tragen muss, z. B. durch Urlaubs- und Feiertagsbezahlung oder vielfach weiter laufende Kosten für Gebäude und Maschinen. Diese wirken wie eine automatische Bremse für die Dauer des Kurzarbeitergeldbezugs. Um Liquidität in den Unternehmen zu halten, braucht es bei anhaltenden staatlichen Corona-bedingten Einschränkungen, die die Wirtschaft belasten, einen stärkeren steuerlichen Verlustrücktrag.
22.08.2020 - Verband besorgt über den Ressourcenverbrauch - Politik muss Mindestquote für Rezyklateinsatz verbindlich festlegen - Der Präsident des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., Peter Kurth, hat sich anlässlich des morgigen Welterschöpfungstages besorgt über den weltweit ungebremsten Verbrauch natürlicher Ressourcen geäußert und auf die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft zur Ressourcenschonung hingewiesen. Gleichzeitig mahnte er gesetzliche Regelungen zum verpflichtenden Rezyklateinsatz an. „Der Welterschöpfungstag erinnert uns an das Phänomen, dass die Menschheit seit einem halben Jahrhundert jährlich ab einem bestimmten Tag über ihre Verhältnisse lebt und mehr natürliche Ressourcen verbraucht als nachwachsen können. In diesem Jahr beginnen wir am 22. August damit, die Ressourcen unserer Nachkommen zu verbrauchen. Deshalb ist dieser Augusttag ein trauriges Datum“, sagte Kurth am Freitag in Berlin. Nach Ansicht des BDE-Präsidenten soll dieser Tag das Bewusstsein wecken, dass der Umbau der Wirtschaft vom linearen zum nachhaltigen Wirtschaften, zum Prinzip der Kreislaufwirtschaft, endlich beherzt angegangen werden muss. Dabei müssen natürliche Ressourcen, die als Primärrohstoffe in den Kreislauf kommen, nach Nutzung und anschließender Aufbereitung als Recyclingmaterial weiter in der Produktion Verwendung finden und somit im Kreislauf bleiben. So entsteht eine Kreislaufwirtschaft, die natürliche Ressourcen schont, Energie spart und das Klima schützt.
ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer nimmt Stellung gegenüber Birgit Marschall von der Rheinischen Post zur Bedeutung der beruflichen Ausbildung für Wirtschaft und Gesellschaft und zu Äußerungen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zu Entlastungsvorschlägen des Handwerks für Ausbildungsbetriebe und Azubis: „Die von Destatis veröffentlichten Zahlen zur Lage bei der beruflichen Ausbildung verdeutlichen einmal mehr, dass wir in unseren Anstrengungen nicht nachlassen dürfen, junge Menschen für eine duale Ausbildung zu gewinnen. Das gilt gerade auch für das Handwerk. Wenn wir als Wirtschaft und Gesellschaft sicherstellen wollen, dass auch in Zukunft noch ausreichend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen, müssen wir alles dafür tun, der beruflichen Bildung den ihr gebührenden Stellenwert zu verschaffen. Schon im Jahr 2019 war die Anzahl abgeschlossener Ausbildungsverträge niedriger als im Vorjahr. Daraus darf keine Trend werden. Dem müssen wir uns entschieden entgegenstemmen, umso mehr in der gegenwärtigen Situation, in der die Umstände coronabedingt schwieriger geworden sind. Dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ausgerechnet in einer solchen Situation - wie zuletzt in einem Interview mit dem ARD-Morgenmagazin - die berechtigte Forderung des Handwerks, Azubis und Ausbildungsbetriebe bei den Sozialabgaben zu entlasten und Azubis und Studenten hier gleich zu behandeln, lapidar als „Wünsch-Dir-was" -Fantasien abtut, für die kein Geld da ist, das ist weit entfernt von einer Politik für Bildungsgerechtigkeit.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Veröffentlichung freigegeben. Die offizielle Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) wird voraussichtlich in den kommenden Tagen erfolgen. Damit tritt die Regel in Kraft. Die neue Arbeitsschutzregel dient der Konkretisierung der BMAS-Arbeitsschutzstandards vom April 2020. Ziel der Regel ist es, die Gesundheit von Beschäftigten wirkungsvoll zu schützen und den Betrieben bei der Umsetzung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes mehr Rechtssicherheit zu geben. Während des Beratungsprozesses in den vergangenen Wochen konnten einige wichtige Nachbesserungen und Klarstellungen erreicht werden. Der vom Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm) geforderte Vorrang der berufsgenossenschaftlichen Regelungen konnte bislang nicht erreicht werden. Immerhin jedoch verweist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf die branchenspezifischen Konkretisierungen durch die Berufsgenossenschaften.
Infrastrukturinvestitionen zeitnah wichtig als Stabilisator in schwieriger Zeit und als Investition in die Zukunft. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Das Planen und Bauen von großen Infrastrukturprojekten insbesondere im Verkehrsbereich soll damit beschleunigt werden. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Es ist wichtig und richtig, dass mit dem vorliegenden Entwurf die Ansätze der bisherigen Beschleunigungsgesetze weitergeführt und auf zusätzliche Bereiche ausdehnt werden. Insbesondere die Straffung von gerichtlichen Verfahren ist zu unterstützen.