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Die D GmbH betrieb ein reines Frühstückshotel mit 73 Zimmern ohne Restaurant und Wellnessbereich. Eigentümerin des Gebäudes war eine Pensionskasse. Nach dem Ende des Mietverhältnisses zum 30.09.2016 verweigerte die D GmbH die Rückgabe. In einem vor dem Landgericht geschlossenen Vergleich verpflichtete die D GmbH sich, die Immobile zum 30.09.2017 geräumt an die Pensionskasse herauszugeben. Die Beklagte war seit dem 01.10.2017 neue Mieterin der Immobilie und führte das Hotel fort. Mit Schreiben vom 30.06.2017 informierte sie die bei der D GmbH beschäftigten Mitarbeiter über den bevorstehenden Betriebsübergang und versuchte nachfolgend Aus-kunft über die bestehenden Arbeitsverhältnisse zu erlangen. Sie erhielt am 29.09.2017 Kopien von Arbeitsverträgen mit mehr als 50 Personen überwiegend ohne Anschrift in Deutschland.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss die Verfassungsbeschwerden gegen drei Vereinigungsverbote zurückgewiesen. Sowohl die Verbotsvorschrift im Vereinsgesetz als auch die jeweils angegriffenen Entscheidungen der zuständigen Verbotsbehörden und der Fachgerichte sind mit den grundrechtlichen Anforderungen vereinbar.

Ein Anspruch auf kostenfreie Benutzung der Sanifair-Toilettenanlagen an rheinland-pfälzi­schen Autobahnraststätten besteht nicht. Dies entschied das Oberver­waltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Beigeladene betreibt Raststätten an Bundesautobahnen in Rheinland-Pfalz und hat hierzu Konzessionsverträge mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen. Ihre Toilettenanlagen sind nach dem „Sanifair“-Konzept ausgestaltet. Danach muss der Nutzer einer Toilette 70 Cent bezahlen und erhält im Gegenzug einen Wert-Bon in Höhe von 50 Cent, den er in Raststätten mit Sanifair-Konzept einlösen kann. Der Kläger ist der Auffassung, Toilettenanlagen an Autobahnraststätten müssten kostenlos zur Ver­fügung stehen. Seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz war erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte nunmehr diese Entscheidung und lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung ab.

Von Datenschutz bis Homeoffice - 3. Wiesbadener Arbeitsrechtstag der IHK Wiesbaden am 29. August gibt Unternehmern einen Überblick zu neuen Regelungen und Entwicklungen in der Praxis .Ob es um die Folgen der neuen Datenschutzgrundverordnung für den Umgang mit Mitarbeiterdaten geht oder um das Spannungsfeld zwischen gesetzlichen Vorgaben und flexibler Arbeitsgestaltung: Das Arbeitsrecht entwickelt sich ständig weiter, und neue Gesetze und Regelungen stellen Unternehmen immer wieder vor Herausforderungen.

9. August 2018 -Die Koppelung einer Rente an die Abgabe eines landwirtschaftlichen Hofs greift faktisch in die Eigentumsfreiheit des Art. 14 GG ein. Die Pflicht zu einer solchen Hofabgabe wird verfassungswidrig, wenn diese in unzumutbarer Weise Einkünfte entzieht, die zur Ergänzung einer als Teilsicherung ausgestalteten Rente notwendig sind. Darüber hinaus darf die Gewährung einer  Rente an den einen Ehepartner nicht von der Entscheidung des anderen Ehepartners über die Abgabe des Hofs abhängig gemacht werden.


Hier finden Sie Entscheidungen von Gerichten zu neuen und älteren Verfahren aus dem Bereich Arbeitsrecht, Zivilrecht und Strafrecht. 

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