Artikel, Themen, Tipps für den Betrieb und Betriebsinhaber rund um Finanzen, Steuern und Recht. Was der Handwerksmeister wissen muss, wenn es um Vertragsrecht, Leistung und Gewährleistung geht, erfahren Leser hier. Wenn Sie einen Anwalt oder einen Steuerberater suchen - klicken Sie hier
Montgomery: „Portalbetreiber müssen Geschäftsmodelle überdenken“. - Zu dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs über Arztbewertungsportale erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery: „Internetbewertungsportale sollen Patienten Orientierung in unserem Gesundheitswesen bieten und sie nicht durch intransparente Werbeangebote verwirren. Deshalb ist es gut und richtig, dass der Bundesgerichtshof heute Klarheit geschaffen und den Portalbetreibern mit solchen Geschäftsmodellen ihre Stellung als „neutraler Informationsmittler“ abgesprochen hat. Es kann nicht sein, dass derlei Angebote zum Zwecke der Gewinnmaximierung Patienten verzerrt informieren und Ärztinnen und Ärzte keinerlei Möglichkeit haben, ihre Daten und Einträge löschen zu lassen.
Inklusionsberatung: Ziel ist es, Barrieren auf beiden Seiten zu senken. Handwerkskammer Dresden mit neuem Angebot. Das Thema Inklusion spielt in vielen Bereichen unserer Gesellschaft eine Rolle und soll künftig auch im Handwerk noch stärker verinnerlicht werden. Vor diesem Hintergrund bietet die Handwerkskammer Dresden ihren Mitgliedsbetrieben ab sofort einen neuen Service, den der Inklusionsberatung. Eine entsprechende Kooperation schloss die Kammer im Dezember 2017 mit dem Kommunalen Sozialverband Sachsen.
IHK Saarland informiert über mögliche Fallstricke - Vom 9. bis zum 25. Februar finden die olympischen Winterspiele in Korea statt. Wollen Unternehmen im Umfeld der Winterolympiade mit dem Begriff der Olympiade oder mit olympischen Symbolen werben, rät die IHK Saarland zur Vorsicht. Denn nach dem Olympiaschutzgesetz dürfen nur der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und das IOC olympische Bezeichnungen und Symbole nutzen.
GEMA in der Faschingszeit - Nicht nur, aber gerade auch in der bevorstehenden Faschingszeit besteht bei Veranstaltern häufig Unsicherheit zu den urheberrechtlichen Bestimmungen beim öffentlichen Abspielen von Musik und den Gebührenpflichten gegenüber der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte).
Sturm: Was im Arbeitsrecht geht und was nicht - Brossardt: „Extremes Wetter entbindet nicht von der Pflicht zum pünktlichen Erscheinen“ - Das Arbeitsrecht ist eindeutig: Pünktliches Erscheinen ist Pflicht, auch bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen.
Hier finden Sie Entscheidungen von Gerichten zu neuen und älteren Verfahren aus dem Bereich Arbeitsrecht, Zivilrecht und Strafrecht.