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Finanzen, Steuern, Recht

Artikel, Themen, Tipps für den Betrieb und Betriebsinhaber rund um Finanzen, Steuern und Recht. Was der Handwerksmeister wissen muss, wenn es um Vertragsrecht, Leistung und Gewährleistung geht, erfahren Leser hier. Wenn Sie einen Anwalt oder einen Steuerberater suchen - klicken Sie hier


15.12.2022 - Die Klägerin war seit Mai 2018 bei der Beklagten, einer Autovermietung, am Flughafen Düsseldorf als Rental Sales Agentin, bei der kein Betriebsrat gebildet ist, beschäftigt. Am 16.01.2021 erteilte die Beklagte der Klägerin wegen angeblichen Zuspätkommens an drei Tagen eine Abmahnung. Am 09.08.2021, 11.08.2021, 14.08.2021 und 17.08.2021 stempelte die Klägerin sich zwischen vier bis 22 Minuten zu spät ein. Ge-meinsam mit zwei Kolleginnen lud die Klägerin mit Schreiben vom 20.08.2021 zu einer Versammlung zur Wahl eines Wahlvorstands für eine Betriebsratswahl ein. Mit Schrei-ben vom 27.08.2021 kündigte die Beklagte der Klägerin fristlos und hilfsweise fristge-recht (erste Kündigung). Sie begründet dies mit den viermaligen Verspätungen im Au-gust 2021 sowie privaten Telefonaten am Counter. Die Klägerin wendet ein, sie habe jeweils am Counter Bescheid gegeben. Es seien bei Arbeitsantritt sämtliche Rechner besetzt gewesen seien, an denen sie hätte einstempeln können. Private Telefonate habe sie nur im BackOffice geführt.

15.12.2022 - Bei der Arbeitgeberin, einer Luftverkehrsgesellschaft, ist eine Personalvertretung Kabine (PV Kabine) gebildet, für deren Rechte die Regelungen des Betriebsverfassungsrechts (BetrVG) entsprechend gelten. Die PV Kabine wollte zwei in Düsseldorf und Köln wohnende Mitglieder zu der Präsenzschulung „Betriebsverfassungsrecht Teil 1“ in Binz/Rügen entsenden. Die Arbeitgeberin schlug aus Kostengründen ortsnähere Seminarorte oder - im gewählten Zeitraum - ein Webinar vor. Daraufhin beschloss die PV Kabine die beiden Mitglieder für die Zeit vom 24.08.2021 bis zum 27.08.2021 zur Schulung „Betriebsverfassungsrecht Teil 1“ in Potsdam zu entsenden. Es fielen für beide Teilnehmer zusammen 1.818,32 Euro brutto für die Schulung und weitere 1.319,26 Euro brutto an Übernachtungs- und Verpflegungskosten an. Die Hin- und Rückreise der beiden Mitglieder erfolgte per Flugzeug nach Berlin auf nicht von Kun-den gebuchten Plätzen mit Flügen der Arbeitgeberin.


05.12.2022 - Senioren-Union bedauert Entscheidungen im Finanzausschuss des Bundesrats. - Mit Unverständnis reagiert die Senioren-Union der CSU (SEN) auf die aktuelle Entscheidung des Finanzausschusses des Deutschen Bundesrats, beim Jahressteuergesetz 2022 die persönlichen Freibeträge bei der Erbschaftsteuer nicht zu erhöhen. „Mit Anpassung der Grundbesitzbewertung an die tatsächlichen Entwicklungen steigt die Bewertung von Immobilien ab dem neuen Jahr in vielen Städten und Gemeinden an. Das Vererben von Wohneigentum von einer Generation an die nächste steht damit vor immer größeren finanziellen Problemen“, betont Franz Meyer, Landesvorsitzender der Senioren-Union der CSU. „Das Anheben der Freibeträge wäre eine einfache und schnell wirkende Maßnahme, die auch für den gesamten Wohnungsmarkt positive Effekte hätte.“

15.12.2022 -Windenergieanlagen im Wald - Mit dem am 10. November 2022 veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes (ThürWaldG) mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig ist. Diese Vorschrift verbietet ausnahmslos die Änderung der Nutzungsart von Waldgebieten zur Errichtung von Windenergieanlagen und verhindert damit jeden Bau von Windenergieanlagen in Waldgebieten.

05. Dezember 2022 - Seit dem Jahr 2017 können Familienkassen in deutschen Behörden ihre Kindergeldfälle dauerhaft an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) übertragen. Mittlerweile hat die Familienkasse der BA von über 19.500 Institutionen des öffentlichen Dienstes die Zahlungen für über zwei Millionen Kinder übernommen. Für Kindergeldberechtigte war zu jeder Zeit eine friktionsfreie, unbürokratische Übernahme abgesichert. Harmonisierung der Familienkassenlandschaft Mit dem „Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes“ leitete die Bundesregierung zum 1. Januar 2017 bereits eine erste große Strukturreform ein, die den Anstoß gab, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Bis dato bearbeiteten rund 5.500 Familienkassen für weit über 20.100 Behörden des öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern, Gemeinden und Anstalten des öffentlichen Rechts die Kindergeldanträge selbst und zahlten das Kindergeld für 2,65 Millionen Kinder aus.


Hier finden Sie Entscheidungen von Gerichten zu neuen und älteren Verfahren aus dem Bereich Arbeitsrecht, Zivilrecht und Strafrecht. 

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