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Schlaglicht

Lesen Sie hier Kommentare und Meinungen zu aktuellen Themen des Tages aus Handwerk, Wirtschaft, Politik, Sport und Gesellschaft.

SPD schlägt Rechtsanspruch auf Home-Office vor. - Die hessische Wirtschaft weist den Vorschlag der SPD nach einem generellen Anspruch auf ein Home Office zurück. „Ein flächendeckendes Arbeiten von zu Hause ist in der Praxis nicht durchsetzbar“, so VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert, „weder können Autos im heimischen Wohnzimmer montiert noch die Tätigkeiten einer Krankenschwester oder eines Altenpflegers von zu Hause erbracht werden.“ In vielen Bereichen macht ein Arbeiten im Home Office Sinn. Mobiles und flexibles Arbeiten bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vorteile. Unabhängig von den technischen Möglichkeiten muss es jedoch grundsätzlich der unternehmerischen Entscheidung vorbehalten bleiben, wo der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt. Betriebe regeln das besser mit ihren Betriebsräten und Mitarbeitern .

Pollert: „Für alle gesetzlich zu fordern, was nicht für alle geht, ist weltfremd.“

VhU fordert Bundesrats-Initiative der Landesregierung gegen drastische Einschränkung der Befristungsmöglichkeiten. Pollert: „Wirtschaft nicht in dringend erforderlicher Flexibilität beschränken! Mengenproblem nur im öffentlichen Dienst!“ - Mit wachsendem Grimm beobachtet die hessische Wirtschaft die sich häufenden wirtschaftsfeindlichen Gesetzgebungsverfahren der Großen Koalition – aktuell nun zur Neuregelung des Befristungsrechts. „Diese stellt eine faktische Abschaffung der sachgrundlosen Befristung dar“, so der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), Dirk Pollert. „Sie raubt unseren Unternehmen ein gut funktionierende Flexibilisierungsinstrument und jungen und wenig qualifizierten Bewerbern wertvolle Chance auf einen Arbeitsplatz. Dies ist in Zeiten einer eintrübenden Konjunktur und großen geopolitischer Unsicherheiten das völlig falsche Signal.“ Die Bundesregierung plant, die Zahl der sachgrundlos befristeten Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 75 Mitarbeitern auf max. 2,5 Prozent der Gesamtbelegschaft zu begrenzen. Weiter soll diese Befristung nur noch für max. 18 Monate statt bisher 24 Monate möglich sein.

Meldung an die Polizei machen - In den letzten Tagen sind im Bezirk der Handwerkskammer Südwestfalen – speziell im Kreis Olpe – Fälle von offensichtlich unseriösen und möglicherweise betrügerischen Telefonanrufen bekannt geworden.Dabei wurden ältere Menschen angeblich im Namen der Handwerkskammer kontaktiert, weil aufgrund des Alters ihrer Häuser eine Energieeffizienzuntersuchung gemacht werden müsse. Die Anrufer fragten nach möglichen Besichtigungsterminen und mahnten, dass die Bewohner beim Termin allein zuhause sein sollten.
Die Handwerkskammer Südwestfalen weist darauf hin, dass es sich dabei nicht um Anrufe der Kammer handelt. Die Handwerkskammer Südwestfalen führt selbstverständlich keine „Energieeffizienzuntersuchung“ durch und spricht auch keine Bürger*innen direkt an.

Unternehmerisches Risiko lässt sich nicht demokratisieren - Brossardt: „Arbeitnehmermitbestimmung in den Unternehmen gelebtes Miteinander“. - „Es ist nicht einzusehen, warum Arbeitnehmervertreter auch bei kleinen und mittleren Unternehmen neben belegschaftsbezogenen Themen zusätzlich Einfluss auf strategische Entscheidungen nehmen sollten. Die Mitbestimmung darf unternehmerische Entscheidungen nicht beeinflussen, verzögern oder Kosten in die Höhe treiben“, betont Brossardt. Gleichzeitig erklärt der vbm, dass der Betriebsrat keine Plattform zur Behandlung gesellschaftspolitischer Fragen sein darf. „Das ist eine Sache der Politik und nicht der Tarifvertragspartner“, kommentiert Brossardt.

Handwerkskammer-Präsident Jörg Dittrich zu den Aussagen der Monopolkommission - Mit Blick auf die veröffentlichten Bedenken der Monopolkommission zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in einigen Handwerken erklärt Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden: „Die Haltung der Kommission sorgt für große Irritationen im ostsächsischen Handwerk. Jetzt, wo die Wiedereinführung einer Meisterpflicht in einzelnen Handwerken politisch in die Nähe gerückt ist, werden plötzlich vermeintliche Bedenken über Markteintrittsbarrieren geäußert. Wo waren diese Wissenschaftler, als Ich-AGs nach dem Kahlschlag in der Handwerksordnung 2004 die Märkte stürmten? Ein Großteil dieser Ich-AGs verfügte nur über mangeln-de Qualifikationen, störte mit niedrigen Preisen das Marktgefüge und bildete nicht aus. Familienunternehmen wurden damit gefährdet, betriebliche Strukturen in Existenznot gebracht.

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