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Wir machen den Check: Familien – Unternehmer – Umweltbewusstes Fahren - Das ändert sich 2019 - Unser neues Infomaterial zu Steuerrechtsänderungen für Bürger und Betriebe - Höheres Kindergeld, neue Regeln für Gutscheine oder härtere Steuervorschriften im Onlinehandel: Was sich 2019 im Steuerrecht ändert, hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) in seinem neuen Informationsmaterial „Steuerrechtsänderungen 2019“ zusammengestellt. Wir machen den Check! Denn Bürger und Betriebe müssen sich im neuen Jahr auf mehr als 30 Änderungen einstellen. Wir zeigen, welche Rechengrößen sich im Steuer- und Sozialversicherungsrecht ändern. Einige Beispiele aus unserem Infomaterial: Familien dürfen sich ab Juli 2019 über monatlich zehn Euro mehr Kindergeld pro Kind freuen. Bei Erwachsenen werden erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.168 Euro im Jahr Einkommensteuern fällig. Unternehmer müssen sich auf neue Umsatzsteuerregeln im Onlinehandel und beim Verkauf von Gutscheinen einstellen.
Jedes Jahr zur Weihnachtszeit
wartet - ich weiß nicht wo - ein Tannenbaum
auf seinen großen Weihnachtstraum.
Er wird so gerne ausgesucht,
gedreht, geschüttelt, mit Liebe betrachtet
und dann voll Stolz nachhaus verfrachtet.
Dort muss er warten, auf ein Neues,
recht eng verschnürt im luft'gen Reisekleid,
doch halt, da kommt doch wer, es ist soweit.
Handwerk bringt Geflüchtete in duale Berufsausbildung. Das Handwerk verzeichnet deutliche Zuwächse bei Geflüchteten in dualer Berufsausbildung. - Die Zahl ausländischer Auszubildender, die Staatsangehörige eines der zugangsstärksten nicht europäischen Asylherkunftsländer sind, ist stark gestiegen. Zu dieser Ländergruppe gehören Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. 2017 lag die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge von Menschen aus diesen Ländern bereits bei mehr als 15.000 (2016: rund 6.000; 2008: rund 1.000).Dies zeigen Ergebnisse einer Sonderauswertung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) auf der Basis der Berufsbildungsstatistik des Bundes und der Länder. Die Berufsbildungsstatistik erfasst die duale Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz beziehungsweise Handwerksordnung. Hierbei wird zwar kein Migrations- oder Fluchthintergrund erhoben, allerdings kann man davon ausgehen, dass unter den ausländischen Auszubildenden mit einer Staatsangehörigkeit der genannten Länder zu einem großen Teil auch in den letzten Jahren zugewanderte Geflüchtete sind. Ausländische Auszubildende mit einer Staatsangehörigkeit eines Asylherkunftslandes mündeten im Jahr 2017 überproportional (50 %) in den Zuständigkeitsbereich des Handwerks ein. Dabei konnte das Handwerk deutliche Zuwächse verzeichnen, denn im Jahr 2008 waren es lediglich etwa 27 %. Für BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser belegen die Ergebnisse, dass das Handwerk in besonderer Weise von dieser Personengruppe profitiert. "Es wird mehr als deutlich, welche enorme Leistung das Handwerk in Bezug auf seine gesellschaftliche Verantwortung und Integrationsfunktion übernimmt."
Der Bund der Steuerzahler warnt vor ausufernder Bürokratie - „Das Scholz-Modell zur Grundsteuer ist die komplizierteste aller Lösungen und dürfte in vielen Fällen zu Mehrbelastungen führen“, kritisiert der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel, das Reformmodell, das Bundesfinanzminister Olaf Scholz heute vorgestellt hat. Weil sich der Grundsteuervorschlag im Wesentlichen an den tatsächlichen Nettokaltmieten orientiert, mahnt Holznagel: „Mieter, die erst kürzlich umgezogen sind und deshalb meist eine höhere Miete zahlen, müssen dann auch noch höhere Grundsteuern schultern. Wohnraum wird dann noch teurer!“ Das Problem: Nach dem Scholz-Modell kann es sein, dass bei vergleichbaren Nachbargrundstücken unterschiedlich hohe Grundsteuern gezahlt werden. Das ist den Bürgern nicht vermittelbar! Denn letztlich nutzen die Bürger die Infrastruktur ihrer Kommune gleichermaßen. Für Eigennutzer muss zudem eine fiktive Miete ermittelt werden, was sicherlich zu Rechtsstreitigkeiten führt. Man könnte dies auch als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Finanzämter und Finanzgerichte bezeichnen.
Brossardt: „Prinzip des Forderns und Förderns muss erhalten werden“. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. wendet sich entschieden gegen Forderungen, Hartz IV abzuschaffen. „Hartz IV hat sich zu großen Teilen bewährt. Seit Einführung der Hartz-Reformen ist die Arbeitslosigkeit in Deutschland massiv zurückgegangen. Das Prinzip des Forderns und Förderns muss erhalten bleiben“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt zur gegenwärtigen Diskussion um Hartz IV. Die Forderungen, Hartz IV abzuschaffen und de facto ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen, würden aus Sicht der vbw einen grundlegenden Systemwechsel in der sozialen Sicherung einläuten. Anstelle des Subsidiaritätsprinzips, durch das die staatliche Unterstützung auf eine Hilfe in Notsituation begrenzt wird, die sich an Hilfsbedürftige wendet, würde eine allgemeingültige Einkommensgarantie treten.