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Banken sollten von der EU-Kommission eröffnete größere Handlungsspielräume in Kreditvergabe nutzen  - Zu dem am Mittwoch vorgestellten Maßnahmenpaket der Europäischen Kommission zur Unterstützung der Banken bei der Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Es ist gut, dass die EU-Kommission in einer Situation, in der die Liquiditätssicherung vielen Betrieben akut auf den Nägeln brennt, nun Maßnahmen vorsieht, die der Kreditwirtschaft eine möglichst flexible Handhabung der existierenden Regulierungsvorgaben ermöglichen sollen. Das vorgelegte Maßnahmenpaket eröffnet der Kreditwirtschaft größere Handlungsspielräume in Kreditvergabeprozessen, um so für Unternehmen den Kreditzugang auch in Krisenzeiten zu gewährleisten. Wir im Handwerk zählen darauf und sind überzeugt, dass insbesondere die Finanzpartner unserer Betriebe, also die Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die nun eröffneten Spielräume auch nutzen und sich auch in Krisenzeiten als verlässlicher Finanzierungspartner unserer Betriebe erweisen werden. Von der aktuellen nationalen Gesetzgebung erwarten wir, dass entsprechende Handlungsräume genutzt und die KMU-Finanzierung nicht belastet wird. Dazu bedarf es beispielsweise in der anstehenden KWG-Novelle sinnvoller Erleichterungen für die Bürgschaftsbanken.“

Erhalt eines leistungsfähigen Ausbildungssystems und der Bildungsinfrastruktur essenziell nötig für Nachkrisen-Wirtschaftsentwicklung - Im Mittelpunkt des Austausches der Handwerks-Spitzenvertreter im Rahmen der diesjährige Frühjahrskonferenz der Spitzenvertreter des Deutschen Handwerkskammertages (DHKT) standen die Voraussetzungen, die für ein erfolgreiches Wiederhochfahren der handwerklichen Betätigung nötig sind. Politik, Verwaltung und Handwerk ist es gelungen, in einem gewaltigen Kraftakt wichtige Maßnahmen zügig, entschlossen und sachgerecht auf den Weg zu bringen wie etwa verbürgte Liquiditätshilfen oder nicht zurückzahlbare Zuschüsse, Kurzarbeitergeld, Steuer- und Beitragsstundungen. Die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern zur schrittweisen Lockerung der Corona-Beschränkungen zeichneten sich durch eine gute Balance von Gesundheitsschutz und Wirtschaftserfordernissen aus, hinterlassen aber auch deutliche Baustellen. Die Spitzenvertreter der Handwerkskammern erwarten nun von der Politik darauf aufbauende Beschlüsse.  - Wir dürfen jetzt nicht stehen bleiben. Für ein erfolgreiches Wiederhochfahren brauchen wir einen breit angelegten Masterplan. Der muss Betrieben und Menschen Perspektiven und Handlungsoptionen und damit die Möglichkeit geben, sich entsprechend auf den Neustart vorzubereiten. Ein solcher Masterplan muss aufzeigen, wie schrittweise mit weiteren Maßnahmen fortgefahren werde. Damit sich die Betriebe darauf einstellen könnten, bräuchten sie bundesweit einheitliche und transparente Regelungen wie auch Verfahren für den Wiedereinstieg. „Viele unserer Betriebe leiden seit Wochen unter massiven Umsatzeinbrüchen, die bereits jetzt ihre Existenz gefährden. Die Liquidität der Betriebe muss unbedingt weiter so abgesichert werden, dass sie die akute Krisenphase überstehen können. Alle Betriebe müssen gleichermaßen  - branchenunabhängig und diskriminierungsfrei - die Chance erhalten, den Wiedereinstieg nach der Krise gut zu meistern“, sagte der ZDH-Generalsekretär.

 

Wollseifer für Masterplan zum Wiederhochfahren der Wirtschaft - Im Verbändegespräch mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer die Faktoren benannt, die gegeben sein müssen, damit der Neustart in der Wirtschaft gelingt: "Für ein erfolgreiches Wiederhochfahren brauchen wir einen breit angelegten Masterplan, der Orientierung schafft und Betrieben und Menschen Perspektiven und Handlungsoptionen bietet. Dabei ist ein schrittweises Vorgehen ebenso wichtig wie bundesweite einheitliche und transparente Regelungen bei den Verfahren für den Wiedereinstieg. Es darf zudem keine Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter Unternehmensgrößen, Regionen oder Branchen geben. Das betrifft etwa die Vorgaben zu Mund- und Gesichtsschutz, der im Übrigen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen muss. Klarheit brauchen wir auch bei der Arbeitsfähigkeit von Behörden und Ämtern. Bleiben Zulassungsstellen und Baubehörden geschlossen, werden wichtige Wertschöpfungsketten zerschnitten. Solche Systembugs können wir uns beim Wiederhochfahren des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens nicht leisten.
Wir müssen auch unverzichtbare Dienstleistungen und Infrastrukturen sicherstellen. Das beginnt bei der Kinderbetreuung, geht über Genehmigungsverfahren bis hin zu einer leistungsfähigen Bildungsinfrastruktur. Die absehbar weiter notwendigen Unterstützungsinstrumente müssen mit einem Belastungsmoratorium und Konjunkturimpulsen verzahnt werden. Ohne Nachfrageimpulse und Investitionsanreize wird ein Aufschwung nicht gelingen."

Der VdU warnt vor baldigen Liquiditätsengpässen und fordert neben einer klaren Perspektive zur Lockerung der wirtschaftlichen Einschränkungen auch Fortschritte bei der Kinderbetreuung. Die Situation der Unternehmerinnen in der Corona-Krise verschärft sich zusehends. Ihr Umsatz ist seit Mitte März im Schnitt um 44 Prozent eingebrochen, drei Viertel verzeichnen einen Umsatzrückgang, jede Zweite musste Wirtschaftshilfen beantragen. Das Kurzarbeitergeld und die Direktzuschüsse von Bund und Ländern sind dabei die mit Abstand wichtigsten Hilfen, neben der Stundung sowie der Herabsetzung der Vorauszahlungen von Steuern und Sozialabgaben. Hingegen sind die KfW-Kredite weniger hilfreich: nur 15 Prozent der Unternehmerinnen haben einen KfW-Schnellkredit beantragt bzw. planen eine Beantragung. - VdU-Präsidentin Jasmin Arbabian-Vogel zeigt sich besorgt über drohende Insolvenzen in den kommenden Wochen und Monaten „Die Unternehmen können ihre Liquiditätsengpässe mit Rücklagen und staatlichen Hilfen nur für eine begrenzte Zeit überbrücken.” Rund 14 Prozent der Unternehmerinnen sind nur noch vier Wochen zahlungsfähig, 21 Prozent schaffen noch maximal zwei Monate und nur jede fünfte Unternehmerin geht davon aus, dass ihre Liquidität für mehr als sechs Monate reichen wird.

IHK sieht große Verunsicherung und weitreichende Folgen durch die Krise - „Die Verunsicherung ist in weiten Teilen der heimischen Wirtschaft mit Händen zu greifen.“ Mit drastischen Worten beschreibt IHK-Präsident Felix G. Hensel die aktuellen und langfristigen Auswirkungen der Corona-Krise auf den Wirtschaftsstandort Siegen-Wittgenstein/Olpe. „Einzelhandel und Gastronomie sind wichtige Schaltstellen auf dem Weg zurück in die gesellschaftliche Normalität. Aber ausgerechnet hier kämpfen die Betriebe nicht nur um ihre Existenz, sondern auch, und das betraf insbesondere die letzten Tage, mit vielen offenen Fragen bei der Lockerung von Beschränkungen.“ Dass im Regelfall nur Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche bis 800 m² öffnen dürfe, sei nur bedingt nachvollziehbar. So könnten große Geschäfte die Einhaltung von Abständen „mindestens genauso gut“ gewährleisten. Unverständlich sei auch, dass diesen Geschäften nicht erlaubt sei, Teile ihrer Verkaufsflächen abzusperren. Solch willkürliche Festlegungen seien nicht nachvollziehbar. „Der s.Oliver-Shop in der City Galerie darf öffnen, dasselbe Produkt darf man im Kaufhaus Wagener oder im Bekleidungshaus Schulze jedoch nicht erwerben. So gewinnt man keine Akzeptanz im Handel“, betont der IHK-Präsident.

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