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Arbeit, Ausbildung, Tarife

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Die Ausbildungsprämie ist da. Die Bundesregierung hat pünktlich zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres das mit insgesamt 500 Mio. € dotierte Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ aufgelegt. Ab Montag, 3. August, können von der Corona-Krise besonders betroffene klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) unterschiedliche Fördermaßnahmen beantragen, darunter die sogenannte. „Ausbildungsprämie“. Die Kammern, die ab Montag ausbildenden Betrieben entsprechende Bescheinigungen für die Antragstellung ausstellen, hätten sich zwar ein weniger bürokratisches und dafür digitaleres Verfahren gewünscht, begrüßen aber sehr, dass die Fördermaßnahmen jetzt kommen.

 


3. August 2020. Ausbildung weiter forcieren. - Mit zahlreichen Kampagnen macht die Handwerkskammer Hannover auf die Ausbildungs- und Karrierechancen im Handwerk aufmerksam. Die Nachfrage steigt verzögert, aber stetig. - „Seit Mai dieses Jahres war klar, dass wir mehr für die Mitgliedsunternehmen in Sachen Auszubildenden-Akquise tun müssen als in den Vorjahren“, so Dr. Carl-Michael Vogt, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Hannover und unter anderem zuständig für AusbiIdungsrecruiting für die Betriebe im Kammerbezirk. Daher sei man weit über das Kampagnenengagement der vergangenen Jahre hinausgegangen. „Wir appellieren insbesondere an Eltern und Lehrer: Machen Sie die jungen Leute neugierig und informieren Sie sie!“, betont Vogt. Durch die Home-Schooling-Situation vor den niedersächsischen Sommerferien sei es umso wichtiger, dass gerade auch Eltern ihre Kinder aktiv bei der Berufsorientierung unterstützen. „Die Angebote sind in Hannover und der Region enorm. Einen hervorragenden Überblick bietet unsere Lehrstellenbörse auf https://www.hwk-hannover.de/lehrstellenboerse,“ hebt Vogt hervor.


3. August 2020  - Antragsstellung jetzt möglich - Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen finanzielle Unterstützung, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen waren aber dennoch ihr Ausbildungsniveau aufrechterhalten oder gar erhöhen. Die Antragsstellung der Ausbildungsprämie ist ab sofort über die Arbeitsagentur möglich. Die Handwerkskammer Region Stuttgart steht Handwerksunternehmen bei der Antragsstellung beratend zur Seite und stellt die erforderlichen Bescheinigungen aus. „Corona darf keine Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen werden“, appelliert Dr. Bernd Stockburger, Geschäftsführer Berufliche Bildung bei der Handwerkskammer Region Stuttgart.

 


Der 1. August gilt traditionell als Start des Ausbildungsjahres. Auch in diesem Jahr verzeichnet die Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen zu Essen (IHK) zum Monatsbeginn 1.800 neue registrierte Ausbildungsverträge. „Wir wünschen einen guten Start in die Ausbildung und ins Berufsleben“, begrüßt die stellvertretende Geschäftsführerin der Aus- und Weiterbildung Maike Fritzsching den neuen Ausbildungsjahrgang. „Auch wenn die Rahmenbedingungen schon mal einfacher waren, freuen wir uns über zahlreiche angehende Fachkräfte.“ - Im Jahr 2020 ist vieles anders. Covid-19 hat dazu geführt, dass Ausbildungsmessen ausgefallen sind, Berufsorientierung nicht stattfinden konnte und Vorstellungsgespräche verschoben werden mussten.


Eine gute Ausbildung ist die Grundlage für die berufliche Zukunft junger Menschen und die Fachkräftesicherung in Deutschland. Pünktlich zum neuen Ausbildungsjahr starten am 1. August deshalb wesentliche Teile des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“, mit dem die Bundesregierung kleine und mittlere Unternehmen fördert. Für dieses Bundesprogramm stehen insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. 410 Millionen Euro davon können für die Maßnahmen der Ersten Förderrichtlinie eingesetzt werden. -  Die Erste Förderrichtlinie enthält: 1. Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro für Betriebe, die - obwohl sie die Corona-Krise stark getroffen hat - ihr Ausbildungsniveau halten bzw. erhöhen, 2. Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und Ausbilder nicht mit in Kurzarbeit schickt, und 3. Übernahmeprämien an Betriebe, die Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen. - 

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