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Meinung aktuell - aus Kammern und Innungen

Meisterfunk - Nachrichten zum Hören. Statements, Ansprachen und Interviews.

Mit Einschränkungen: Handwerkskammer und Bildungsakademie öffnen wieder - Seit Montag ist die Bildungsakademie der Handwerkskammer wieder für Lehrlinge aus dem zweiten und dritten Lehrjahr geöffnet, die eigens für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung eingeladen wurden. Damit vervollständigen die jungen Handwerkerinnen und Handwerker ihre Ausbildung mit der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, die mit Schließung der Bildungsakademie in Mannheim-Wohlgelegen unterbrochen worden war. Dass dies möglich ist, hatte die Landesregierung in ihrer neuen Landesverordnung vom Wochenende klargestellt. Auch Kurse der Fort- und Weiterbildung sind wieder gestartet und machen sichtbar, dass der Lockdown in der beruflichen Aus- und Weiterbildung dem Ende entgegen geht. So konnten die angehenden Betriebswirte des Handwerks und Meisterschüler unterschiedlicher Handwerke nach der erzwungenen Pause wieder den Präsenzunterricht fortsetzen.

Verbandkästen regelmäßig überprüfen. Ein Verbandkasten ist in jedem Pkw Pflicht. - Um effektiv erste Hilfe leisten zu können, ist ein Verbandkasten unerlässlich. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, in jedem Auto mindestens einen Verbandkasten mitzuführen. Darauf haben jetzt die Auto-Experten der Innung des Kfz-Handwerks für Ostfriesland hingewiesen. Fehle die Ausrüstung im Auto, könne dies bei einer Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen. Auch bei der Hauptuntersuchung werde dies als geringfügiger Mangel festgestellt. Allerdings müsse der Verbandkasten der DIN-Norm 13164 entsprechen. Die Auto-Experten wiesen darauf hin, dass der Inhalt festgelegt sei. Die Vorgabe sei zuletzt im Jahr 2014 erneuert worden und umfasse seit dem auch Fingerkuppenverbände, zugeschnittene Pflasterstrips und Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut. Ältere Verbandkästen, die noch nicht abgelaufen seien, könnten um die neuen Teile ergänzt werden.

1.500 Euro Prämie für neue Handwerksmeister -Förderung kann ab 1. Mai bei der Handwerkskammer beantragt werden. - Alle Handwerker, die seit Jahresbeginn erfolgreich eine Meisterprüfung abgelegt haben, können ab dem 1. Mai die neue Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro beantragen. „Ziel ist, die Meisterausbildung im Handwerk zu stärken und so zur dringend notwendigen Fachkräftesicherung beizutragen“, betont Thomas Hoefling, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Region Stuttgart. Für die Prämie, die das Land Baden-Württemberg finanziert, habe sich das Handwerk viele Jahre lang eingesetzt. „Im Sinne der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ist diese finanzielle Unterstützung nach unserer Überzeugung unabdingbar. Die Ausgaben für den Vorbereitungskurs und die Prüfung sowie die teilweise hohen Materialkosten für ein Meisterstück können Kosten von bis zu 10.000 Euro verursachen“, erklärt Kammerchef Hoefling. Meisteranwärter würden die Kosten in aller Regel aber selbst tragen, während ein akademischer Student für die Wissensbildung nichts zahlen müsse.

Die Handwerkskammer Berlin und die IHK Berlin lehnen die geplante Änderung der Berliner Bauordnung ab. Vor allem die einseitige Fristverlängerung für Behörden sei das falsche Signal, so die beiden Kammern. Es komme jetzt darauf an, eine der wenigen Branchen, die trotz Corona-Krise zumindest keine dramatischen Geschäftseinbrüche zu verzeichnen habe, zu stärken. Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte am vergangenen Donnerstag in erster Lesung über die Änderung der Bauordnung beraten. Die geplanten Änderungen der Berliner Bauordnung betreffen Fristverlängerungen, die verdoppelt werden sollen:

IHK: Keine Verschärfung der Klimaschutzziele! -  Stattdessen C02-Emissionshandel ausdehnen. - Trotz Coronakrise strebt die Europäische Kommission eine drastische Verringerung des CO2 Ausstoßes bis 2030 an. Statt um 40 Prozent sollen die Emissionen in den kommenden zehn Jahren um wenigstens 50, womöglich sogar um 55 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 gesenkt werden. „Eine solche Anhebung ist gar nicht nötig. Denn Klimaneutralität und die Erreichung des Zwei-Grad-Ziels gemäß Pariser Abkommen bis 2050 ist durch eine konsequente Ausdehnung des Europäischen Emissionshandels auf die Bereiche Verkehr und Gebäude auch ohne diese Verschärfung möglich. Dieser Weg zum Ziel wäre nicht nur effizienter und kostengünstiger, sondern würde zudem die Unternehmen in die Lage versetzen, ihren Beitrag zur Dekarbonisierung leisten zu können, ohne dass es in den tragenden Säulen unserer Industrie, wie dem Fahrzeugbau oder der Stahlindustrie zu schwerwiegenden Verwerfungen kommt“, so IHK-Präsident Dr. Hanno Dornseifer.

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