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Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) sieht in den vorgesehenen weiteren Beschränkungen zur Eindämmung der COVID19-Pandemie eine große Gefahr für das Überleben der Betriebe des Südthüringer Gastgewerbes. Auch die Veranstaltungs- und Freizeitwirtschaft steht vor dem Kollaps. „Zwar begrüßen wir die beschlossenen Lockerungen insbesondere für den Handel, sind aber gleichzeitig enttäuscht, dass große Teile der Wirtschaft keine Perspektive für den Ausstieg aus dem Shutdown bekommen“, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen. Im Übrigen geht die IHK Südthüringen davon aus, dass die angekündigten Lockerungen für den Handel bereits am Montag, den 20. April 2020, greifen. Für ein Abweichen Thüringens vom Bundeskonsens gibt es keinen ersichtlichen Grund.
Die IHK zu Essen hat in einer Blitzumfrage bei Unternehmen in Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen schwere Belastungen durch die Corona-Krise für die Wirtschaft in der MEO-Region festgestellt. So rechnen gerade einmal 10 Prozent der Befragten mit stabilen bis steigenden Umsätzen, nahezu jedes dritte Unternehmen befürchtet dagegen für das Gesamtjahr 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 25 Prozent. Bei mehr als jedem fünften Betrieb ist dies bereits jetzt existenzbedrohend. Besonders betroffen sind der Einzelhandel und das Gastgewerbe. Dazu Dr. Gerald Püchel, Hauptgeschäftsführer der IHK: „Die beschlossenen Lockerungen sind ein gutes Signal für die Wirtschaft. Es fehlen aber noch Lösungen für größere Einzelhandelsbetriebe; dort könnte man mit wirksamen Schutz- und Hygienemaßnahmen einen eingeschränkten Betrieb ermöglichen. Die jetzt vom Land gefundene Abgrenzung nach qm ist nicht nachvollziehbar. Auch im stark betroffenen Tourismus- und Gastgewerbe ließe sich damit ein Wiederanfahren des Geschäftes sicherstellen.“
Rund drei Wochen nachdem das Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen mit Liquiditätsengpässen ins Leben gerufen wurde, zieht die Handwerkskammer Reutlingen eine Zwischenbilanz. „Von den 4.148 eingegangenen Anträgen auf Soforthilfe wurden 2.377 mit einem positiven Votum an die L-Bank übergeben“, berichtet Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Eisert. Die Auszahlung der Zuschüsse sei in vielen Fällen bereits erfolgt. „Diese Unterstützung ist für viele Betriebe in der aktuellen Situation enorm wichtig.“ Das Hilfsangebot von Bund und Land wird von Betrieben quer durch alle Branchen genutzt. Neben den von der Schließung betroffenen Betrieben zählen dazu auch Gebäudereiniger oder Werbetechniker und Messebauer, denen Veranstaltungsabsagen zu schaffen machen. „Pro Tag gehen etwa 120 Anträge bei uns ein“, so Eisert. Die große Antragsflut von Ende März sei allerdings zwischenzeitlich deutlich abgeebbt.
Positionspapier des IHK-Präsidiums fordert Perspektive für die Wirtschaft: - „Nötig ist rasches und umsichtiges Wiederanfahren!“ - Das Präsidium der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) begrüßt den Einstieg in ein „Soft Opening“ der Wirtschaft, spricht sich aber in einem Positionspapier für einen konkreten Fahrplan für weitere Lockerungen aus: „Nötig ist ein rasches Wiederanfahren der Wirtschaft, umsichtig und unter Wahrung definierter Hygieneregeln, geordnet im Rahmen eines Korridors, der den Menschen Eigenverantwortung zutraut und zumutet – als Unternehmer, als Konsument, als Bürger“, so eine Kernaussage des Papiers. Das IHK-Präsidium besteht aus zwölf gewählten Unternehmensvertretern aller Branchen und Regionen im Süden Sachsen-Anhalts.
Der Senat hat sich am Donnerstag, den 09.04.2020, auf Maßnahmen zur Unterstützung des Mittelstands verständigt. Das Programm Soforthilfe V mit einem Finanzvolumen von rund 75 Mio. € wird in den nächsten Tagen erarbeitet und soll folgende Eckpunkte umfassen: Im Mittelpunkt der bundesweit bereits definierten Unterstützungsmaßnahmen steht der Schnellkredit der KfW soweit er in Anspruch genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Tilgungszuschuss von bis zu 20% zu ergänzen, über den nach 15 Monaten angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens entschieden wird. Sollte es zu einer auf Bundesebene diskutierten steuerlichen Unterstützung bei der Tilgung kommen, ist diese vorrangig einzusetzen soweit er nicht in Anspruch genommen werden kann oder soweit er belegbar nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, alternativ zum Tilgungszuschuss, einen Zuschuss vorzusehen (durchschnittliche Höhe nicht über 25.000 Euro, im Einzelfall kann er höher liegen).