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Keine „winzige Papierschnitzel“, sondern großes Umweltproblem - Aktion der Bäcker-Innung Memmingen-Mindelheim zur Abschaffung der Kassenbon-Ausgabepflicht.- Seit Beginn dieses Jahres sind die Bäckerbetriebe große Umweltsünder wider Willen. Denn im Verhältnis zum Umsatz verursachen die Bäcker durch die Kassenbon-Ausgabepflicht den größten Sondermüll. Günther Landerer, Obermeister der Bäcker-Innung Memmingen-Mindelheim, kann dies anhand von Zahlen belegen: Bei einem Umsatz von 500 Euro fallen bei einer Tankstelle ca. zehn Kassenbons an, beim Friseur ca. 20 und beim Bäcker sage und schreibe 200 Kassenbons, gedruckt auf Thermopapier!
Deshalb wehren sich die Bäcker auch vehement gegen die Kassenbon-Ausgabepflicht. Es handelt sich hier schließlich nicht um winzige Papierzettel, sondern um ein großes Umweltproblem. Nach dem Motto „Lasst Taten sprechen“ hat die Bäcker-Innung Memmingen-Mindelheim ihre Mitgliedsbetriebe aufgefordert, zwei Wochen lang alle Kassenbons, die von den Kunden nicht mitgenommen werden, zu sammeln. Zwölf Betriebe haben sich an dieser Aktion beteiligt.
ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer sprach mit Birgit Marschall von der Rheinischen Post über die Notwendigkeit einer Reform der Unternehmensbesteuerung und weitere steuerpolitische Forderungen des Handwerks: „Mehr als 80 Prozent der Handwerksbetriebe sind Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Wir fordern schon seit Jahrzehnten, die ungerechte Höherbesteuerung der Personengesellschaften und Einzelunternehmer gegenüber den großen Kapitalgesellschaften endlich abzuschaffen. Wenn die Koalition das jetzt umsetzen will, können wir das nur begrüßen. Wir wollen, dass die im Betrieb stehen gelassenen Gewinne mit maximal 25 Prozent besteuert werden. Damit bleibt die Liquidität im Unternehmen – auch als Basis für künftige Investitionen.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland fordern mehr Transparenz und Sicherheit beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI): 85 Prozent der Bundesbürger wollen, dass Produkte und Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz klar gekennzeichnet werden. Ebenfalls 85 Prozent sind der Meinung, dass KI-Produkte erst auf den Markt gebracht werden sollten, wenn ihre Sicherheit von unabhängigen Stellen überprüft wurde. Und 78 Prozent der Befragten sagen, dass der Staat Gesetze und Vorschriften zur Regulierung von KI verabschieden sollte. Das hat eine repräsentative Ipsos-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.000 Personen ab 16 Jahren ergeben. „Der Ruf nach einer gesetzlichen Regulierung von Künstlicher Intelligenz wird lauter“, sagte Dr. Michael Fübi, Präsident des TÜV-Verbands (VdTÜV), bei der Vorstellung der Studienergebnisse in Berlin. „Beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in sicherheitskritischen Bereichen gibt es erhebliche Regelungslücken. Immer dann, wenn Gefahren für die Gesundheit von Menschen oder deren elementare Grundrechte bestehen, sind klare Leitlinien für die Anbieter, Entwickler und Nutzer von KI-Anwendungen notwendig.“ Das betreffe zum Beispiel hoch automatisierte Fahrzeuge, mit KI-gesteuerte Maschinen oder die medizinische Diagnostik auf Basis von KI. Laut der Umfrage halten nur 17 Prozent der Befragten eine Selbsterklärung der Anbieter von KI-Anwendungen darüber für ausreichend, dass ihre Produkte sicher sind.
Das neuartige Coronavirus (2019-nCoV) breitet sich von der chinesischen Millionenstadt Wuhan weltweit in immer mehr Länder mit hohem Reiseaufkommen von und nach China aus. „Brandenburg ist für den Ernstfall vorbereitet“, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher am Montag in Potsdam. „Bisher gibt es bestätigte Fälle unter anderem in den USA und Frankreich. Alle Betroffenen waren zuvor in Wuhan gewesen. Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass infizierte Personen auch nach Deutschland einreisen. An den Flughäfen in Berlin und Brandenburg werden deshalb im Auftrag der Gesundheitsbehörden Reisende mit Plakaten über das richtige Verhalten bei Krankheitssymptomen informiert.“ Vom Flughafen Berlin-Schönefeld (Dahme-Spreewald) gibt es keine Direktflüge nach China. - Das Robert-Koch-Institut (RKI), die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und Prävention, schätzt zurzeit das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland als gering ein, betont aber, dass diese Einschätzung sich aufgrund neuer Erkenntnisse kurzfristig ändern kann.
Mit einer gemeinsamen Erklärung zum 75. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz am 27. Januar erinnern der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, an die Opfer des Nationalsozialismus. Zugleich rufen sie Politik und Gesellschaft dazu auf, dem wachsenden Antisemitismus entschlossen entgegenzutreten: „Der Name Auschwitz steht für das systematische Massenmorden, das während des Zweiten Weltkriegs in den von deutschen Truppen besetzten Gebieten Europas verübt wurde. Die Erinnerung an den millionenfachen Mord in Auschwitz erfüllt uns bis heute mit tiefer Trauer.“ Der Gedenktag erinnere aber auch an die Überwindung eines politischen Systems, das keinerlei Respekt für das Leben und die Würde des Menschen kannte und die Ausrottung ganzer Menschengruppen zum Programm erklärte und systematisch organisierte, so Landesbischof Bedford-Strohm und Kardinal Marx. „Vor allen Opfern verneigen wir uns. Ihr Andenken darf weder den heute lebenden Generationen noch den künftigen gleichgültig werden. Denn es wäre ein Verrat an den geschundenen und ermordeten Menschen und es wäre zugleich ein Verrat an den Werten der menschlichen Zivilisation, würden wir das Leiden und Sterben von Auschwitz im Nebel der Geschichte versinken lassen.“