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Schlaglicht

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Zum vorgelegten Gesetzentwurf zur teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlages erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: „Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf für eine nur teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlages wird eine Zwei-Klassen-Entlastung festgeschrieben, die erfolgreich wirtschaftende Betriebe des #Handwerks benachteiligt und verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig ist. Deshalb muss aus Sicht des Handwerks der Solidaritätszuschlag vollständig abgebaut werden.

Bei der nun geplanten Teilabschaffung des Solidaritätszuschlages bleiben ertragsstarke Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die als Gesellschaftsform die Mehrheit der Betriebe im Handwerk ausmachen, im Ergebnis unberücksichtigt. Das ist nicht hinnehmbar, denn eine Entlastung vom Solidaritätszuschlag muss auch bei den Betrieben und Unternehmen ankommen, die schließlich mit ihrem wirtschaftlichen Erfolg Arbeitsplätze und Ausbildung sichern. Das gilt umso mehr, als die seit Monaten angekündigte Reform der Unternehmensteuer bis heute nicht vorliegt. Deutschland ist für Unternehmen mittlerweile ein Hochsteuerland. Um im internationalen Vergleich weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben, ist es dringend erforderlich, die Steuerbelastung auf ein wettbewerbsfähiges Niveau anzupassen.

Keine unnötige Steuererhöhungsdebatte! -- Der Landesvorsitzende der Mittelstands-Union (MU) Franz Josef Pschierer hat die aktuelle Steuererhöhungsdebatte kritisiert: „Als Mittelstands-Union stellen wir uns entschieden gegen jede Form von Steuererhöhungen. Vor allem wenn sie vollkommen unsinnig und effektlos sind. Die aktuellen Überlegungen vereinzelter Parlamentarier, den Fleischkonsum mit 19 Prozent Mehrwertsteuer zu belegen, ist beispielloser Ausdruck einer ideologisch motivierten Verbotskultur und des Wunsches die Bevölkerung umzuerziehen. Wer es sich leisten kann und sich bei seinem Metzger ein saftiges Rindersteak für die sommerliche Grillparty kauft, der wird sich das auch in Zukunft gönnen.“ Stattdessen treffe eine höhere Besteuerung von Lebensmitteln ausschließlich die kleinen Leute. „Zur Zeit findet ein Überbietungswettbewerb von links-grünen Traumtänzern statt.

 

Schwache Konjunktur leitet Trendwende am Arbeitsmarkt ein - „Der saarländische Arbeitsmarkt gerät zunehmend unter Druck. Der saisonal übliche Anstieg der Arbeitslosigkeit in der Ferienzeit wird durch die konjunkturelle Schwäche verstärkt. Die Anzeichen für eine Trendwende am Arbeitsmarkt sind inzwischen unübersehbar. So ist die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen inzwischen deutlich gesunken und die Arbeitslosigkeit bereits zum dritten Mal in Folge im Vergleich zum Vorjahresmonat gestiegen. Gute Beschäftigungschancen sehen wir jedoch weiterhin für die vielen jungen Menschen, die gerade ihre Ausbildung beendet haben und nun eine Anschlussbeschäftigung suchen.“ So kommentierte IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen die am 31. Juli von der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit vorgelegten Arbeitsmarktzahlen. - Brossardt: „Sorge um aktuelle Lage der Unternehmen“ - „Der bayerische Arbeitsmarkt bleibt im Juli mit einer Arbeitslosenquote von 2,7 Prozent robust – trotz eines leichten Anstiegs der Arbeitslosigkeit.“ So kommentiert Bertram Brossardt, die am 31. Juli vorgestellten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. „Der bayerische Arbeitsmarkt bietet weiterhin sehr gute Beschäftigungschancen für alle Gruppen. Auch die Integration von erwerbsfähigen Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt gelingt immer besser: Nach Erhebungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gehen von den seit 2015 zu uns gekommenen Flüchtlingen bereits rund 35 Prozent einer Beschäftigung nach“, so Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. - Die vbw geht aber davon aus, dass sich der konjunkturelle Abschwung mittelfristig auch auf dem Arbeitsmarkt niederschlagen wird. „Die Konjunktur trübt sich ein. Gründe dafür sind die politischen Unsicherheitsfaktoren wie die zunehmenden internationalen Handelskonflikte und schwächere Exporte durch die sich verlangsamende Weltkonjunktur. Auch dass Großbritannien mehr und mehr auf einen ungeregelten Brexit zusteuert, verunsichert die Unternehmen.“

Deutsch als Voraussetzung zur Einschulung - Der Landesvorstand der Mittelstands-Union (MU) unterstützt die Forderung des MIT-Bundesvorsitzenden Carsten Linnemann, ein Mindestmaß an Deutschkenntnissen zur Voraussetzung für eine Einschulung zu machen. Er sagte: „Kinder, die kaum Deutsch sprechen, dürfen in der ersten Klasse nicht benachteiligt sein.“ Neben verpflichtenden Sprachtests im 5. Lebensjahr sollen Kinder mit Sprachdefiziten Vorschulkurse besuchen. Der MU-Landesvorsitzende Franz Josef Pschierer hat kein Verständnis für die aktuelle Diskussion und den Vorwurf, Linnemann habe ein Grundschulverbot für ausländische Kinder gefordert. „Ich stimme Carsten Linnemann zu. Mangelnde Sprachkenntnisse schaden nicht nur den Schülern mit schlechten Deutschkenntnissen, sie gefährden auch einen erfolgreichen und effizienten Grundschulunterricht sowie das Gelingen von Integration“, so Pschierer. Darüber hinaus stellte Pschierer fest: „Auch in den kleinen und mittleren Betrieben sind mangelnde Sprachkenntnisse ein ernstzunehmendes Problem. Unsere Betriebe leiden darunter.

Höhere Berufsausbildungsbeihilfe ist wichtiger Schritt auf Weg zur Gleichwertigkeit der Bildungssysteme. Zum Start des Ausbildungsjahres am 1. August 2019 steigt die Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende und der Zuschuss zur Vergütung während einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):Das Handwerk begrüßt ausdrücklich die Erhöhung der Berufsausbildungsbeihilfe. Das ist eine wichtige Stufe auf dem Weg hin zu einer gleichwertigen Förderung von Bildungssystemen. Die Erhöhung ist ein Beitrag dazu, wirtschaftliche Härten abzumildern und vor allem durch den deutlichen Anstieg der Pauschalen für Unterkunft und Verpflegung eine Ausbildung fern des Heimatorts zu unterstützen. Das könnte für manchen Jugendlichen besonders in strukturschwachen ländlichen Räumen einen weiteren Anreiz schaffen, sich doch für eine berufliche Ausbildung zu entscheiden. Positiv ist zudem, dass die Antragstellung erleichtert wird, indem die Pauschalen vereinheitlicht und die Freibeträge erhöht werden. Es ist zu erwarten, dass sich durch diese Vereinfachung die Bearbeitungszeiten verkürzen und Auszubildende gerade zum Ausbildungsbeginn finanziell entlastet werden. Mit der Angleichung an die Leistungen des BAföG erfolgt ein weiterer wichtiger Schritt zur Gleichwertigkeit der Bildungssysteme.

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