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Schlaglicht

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Nach Ansicht des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. steuert Deutschland bei elektrisch betriebenen Tretrollern und E-Scootern auf ein massives und gefährliches Entsorgungsproblem zu. Seit Ende Juni sind die mit Lithium-Batterien betriebenen Kleinstfahrzeuge vornehmlich in deutschen Großstädten unterwegs. Branchenschätzungen zufolge sind bereits mehr als 250 000 E-Scooter in Deutschland unterwegs, Tendenz steigend. Nach ihrer Gebrauchsphase ist insbesondere die Entsorgung des Akkus im Roller für die Entsorgungsunternehmen eine Herausforderung. Besonders schwer wiegt dabei die potenzielle Brandgefahr dieser Batterien bei nicht fachgerechter Entsorgung. Beschädigte Lithium-Akkus waren in letzter Zeit vielfach die Ursache von Bränden in Sortieranlagen und Müllfahrzeugen. Die Sachschäden sind beträchtlich. Fast täglich werden irgendwo in Deutschland Brände in Anlagen und Fahrzeugen festgestellt.
„Die Politik denkt zu kurz, wenn sie die Zulassung von E-Scootern als wichtigen Schritt in der Mobilitätsentwicklung betrachtet, jedoch das Entsorgungsproblem der zumeist in Sharingsystemen zum Einsatz kommenden Scooter gänzlich außer Acht lässt. Gerade Lithium-Akkus können im Wortsinne nämlich brandgefährlich werden“, erklärte jetzt BDE-Präsident Peter Kurth.

„Nach dem EuGH-Urteil zur Infrastrukturabgabe darf sich die Verkehrspolitik nicht in Schuldzuweisungen verlieren. Wir brauchen vielmehr Klarheit darüber, wie die Investitionen im Bereich der Bundesfernstraßen gesichert werden können, um den Investitionshochlauf nicht zu gefährden und die Modernisierung der Straßeninfrastruktur weiter voranzutreiben.“ Mit diesen Worten appellierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V., Dieter Babiel, an die Verkehrspolitiker des Deutschen Bundestages im Vorfeld der heuten Sondersitzung des Verkehrsausschusses. Der Europäische Gerichtshof hatte am 18. Juni 2019 geurteilt, dass das Infrastrukturabgabegesetz nicht mit europäischem Recht vereinbar sei. Mit Blick auf die bereits erfolgten Vergaben zur Kontrolle und Erhebung der Infrastrukturabgabe hatte die Opposition eine Sondersitzung beantragt.

Das Urteil zur sog. Pkw-Maut sei für die Bauindustrie vor allem ein Rückschritt bei der Umstellung der Bundesfernstraßenfinanzierung von der Haushalts- auf die Nutzerfinanzierung.

VhU zur Wahl Ursula von der Leyens als EU-Kommissionspräsidentin - „Wir freuen uns über die Wahl Ursula von der Leyens als neue EU-Kommissionspräsidentin. Die hessische Wirtschaft wünscht ihr alles Gute und viel Erfolg dabei, die Europäische Union durch eine wachstumsfreundliche Politik und bessere Rahmenbedingungen erfolgreicher zu machen, um die europäische Wirtschaft im Wettbewerb mit Amerika und Asien zu stärken. Die EU kann nur Garant einer sozialen Marktwirtschaft bleiben, wenn sie den Binnenmarkt um Digitales erweitert und diesen – kombiniert mit einer selbstbewussten Außenwirtschaftspolitik für offene Märkte – nach vorne bringt“, kommentierte Wolf Matthias Mang, Präsident der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) den Ausgang der Abstimmung gestern Abend im Europaparlament. Die Wahl Ursula von der Leyens als erster Deutschen nach Walter Hallstein stärke die Hoffnung, dass Subsidiarität wieder stärker als bisher Leitgedanke und Kompass wird. Und dass die EU dort handlungsfähig bleibt bzw. wird, wo sie Aufgaben besser erledigen kann als ihre Mitgliedstaaten.

Am Donnerstag berät das Klimakabinett zu CO2-Bepreisung und Klimaschutz. Dazu fordert ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer: „Die Klimaschutzziele können nur erreicht werden, wenn die zur Diskussion stehenden Instrumente – Zertifikatehandel, CO2-Steuer oder CO2-Abgabe – mit Bedacht gewählt oder klug kombiniert werden. Das Gesamtkonzept muss ökonomischen, ökologischen und sozialpolitischen Erfordernissen gerecht werden. Das Handwerk ist der Umsetzer der Energiewende. Zusätzliche Belastungen für die klein- und mittelständisch geprägten Handwerksunternehmen müssen dringend vermieden werden. Eine Lösung muss praktikabel und bestenfalls europäisch einheitlich umsetzbar sein und sollte mit einer klaren Entbürokratisierung des bestehenden Besteuerungs- und Umlagensystems im Energie- und Klimaschutzbereich einhergehen.

Das gewählte System darf keine Wettbewerbsverzerrungen auf den mittelständischen Märkten verursachen: So dürfen KMU von einer CO2-Bepreisung nicht stärker betroffen sein als Großunternehmen. Anbietervielfalt und Technologieoffenheit auf Endkundenmärkten müssen gleichermaßen sichergestellt werden.

Von 1 Euro bleiben nur 46,3 Cent - Am Montag, 15. Juli, ist der Steuerzahlergedenktag 2019 - Unser 3-Punkte-Plan für Entlastungen: Der Steuerzahlergedenktag 2019 ist am Montag, den 15. Juli. Ab 21:56 Uhr arbeiten die Bürger wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde – rein rechnerisch – an den Staat abgeführt. Damit liegt die Einkommensbelastungsquote für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer-Haushalt in diesem Jahr bei voraussichtlich 53,7 Prozent – dies ergibt sich aus aktuellen Prognosen unseres Deutschen Steuerzahlerinstituts (DSi) auf Basis repräsentativer Haushaltsumfragen des Statistischen Bundesamts.

Von jedem verdienten Euro bleiben also nur 46,3 Cent zur freien Verfügung. Somit sind die Deutschen im internationalen Vergleich besonders stark belastet: In 34 von 36 OECD-Staaten werden Arbeitnehmer weniger zur Kasse gebeten als bei uns.

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