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VhU kritisiert Entwurf der Bundesregierung zum Berufsbildungsgesetz - Pollert: „Hessen sollte im Bundesrat auf Nachbesserungen bei der Mindestausbildungsvergütung und den Fortbildungsabschlüssen drängen“. - Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes, der heute im Bundesrat verhandelt wird. „Der Entwurf löst konstruierte Probleme, die aus Sicht der Unternehmen gar nicht existieren“, so der VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert und macht dies insbesondere bei der Mindestvergütung für Auszubildende deutlich: „Auszubildende haben bereits einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Das garantieren die Tarifpartner in bewährter Praxis, indem sie die Vergütungen direkt aushandeln.“

Positiv sei, dass dieser Autonomie im Gesetzentwurf der Bundesregierung ein Vorrang eingeräumt wird. „Kritisch sehen wir jedoch den Vorschlag der zuständigen Ausschüsse im Bundesrat, die Tarifautonomie bis 2021 zu befristen. Die Gestaltung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen bleibt maßgeblich Sache der Sozialpartner und für diesen Tarifvorbehalt sollte sich die Landesregierung einsetzen“, so Pollert.


Auch wenn die VhU die Mindestausbildungsvergütung im Grundsatz kritisiere, unterstütze sie den Vorschlag der Sozialpartner. „Die Bundesressorts konnten keine Einigung über die Mindestausbildungsvergütung erzielen und hatten deshalb die Dachverbände der Sozialpartner – DGB und BDA – gebeten, einen tragbaren Kompromiss auszuarbeiten. Diesen Vorschlag haben die Dachverbände trotz grundsätzlicher Bedenken vorgelegt. Der Gesetzentwurf weicht aber bei der Steigerung der Vergütung des zweiten und dritten Ausbildungsjahrs davon ab – und das ist aus unserer Sicht nicht tragbar. Wer um einen Vorschlag bittet, sollte diesen dann auch eins zu eins umsetzen. Dafür sollte sich Hessen im Bundesrat stark machen“, plädiert Pollert.

Anlässlich der Verabschiedung des Bundeshaushaltsplans 2020 und des Finanzplans des Bundes bis 2023 erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Leider ist der Bundeshaushaltsplan 2020 die Fortschreibung einer Politik, bei der vor allem eine verteilende Sozialpolitik Priorität hat, wo eigentlich eine wettbewerbsstärkende Wirtschaftspolitik notwendig ist. Gerade eine zukunftsweisende Steuerreform mit einer Absenkung der Unternehmenssteuern auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau ist überfällig. Dass die Quote für Sozialabgaben auf rund 53 Prozent steigt ist ein offenkundiger Beleg für eine Politik, in der nicht das Erwirtschaften, sondern das Ausgeben im Vordergrund steht. Geld, das jetzt mit vollen Händen für Soziales, Rente, Arbeitsmarkt und Gesundheit verteilt wird, sollte aber bereits erwirtschaftet sein. Im Übrigen fehlen im Haushaltsplan die Mindereinnahmen aus der geplanten Grundrente. Die Ausgaben hierfür wurden noch nicht eingestellt.

Zu den heute verabschiedeten Eckpunkten zur Einführung eines Mietendeckels sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder:: "Der geplante Berliner Mietendeckel ist ganz grundsätzlich das falsche Instrument um eine Entspannung auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu erreichen. Die Berliner Wirtschaft warnt seit Beginn der Debatte vor den Risiken und Nebenwirkungen. Vermieter können immer weniger Rücklagen für notwendige Investitionen oder Reparaturen bilden, es droht eine überbordende Bürokratie bei der Umsetzung. Ganz abgesehen davon, dass derart massive Markteingriffe ein fatales Signal für die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes sind. Die Ressourcen wären besser eingesetzt, um das voran zu treiben, was den Wohnungsmarkt wirklich entspannt: Zügige Aktivierung von Bauflächen und eine schnellere Vergabe von Baugenehmigungen." *

Regelungsdichte belastet Bauwirtschaft und Bauherrn  - Die Kosten für den Bau eines durchschnittlichen Einfamilienhauses sind im Zeitraum von 2005 bis 2018 um knapp 40 Prozent gestiegen. Das zeigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes. Und die Preise steigen nach Ansicht von Experten weiter. Die IHK hat diese Entwicklung zum Anlass genommen, die Gründe für den Preisanstieg herauszufinden. Die Kammer kommt in ihrer heute vorgelegten Untersuchung zu dem Ergebnis, dass der Preissprung ganz überwiegend das Ergebnis politischer Entscheidungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene ist. So ist die Zahl an Gesetzen, Verordnungen und technischen Baubestimmungen seit 1990 von 5.000 auf inzwischen mehr als 20.000 Normen gestiegen – ein Plus von 300 Prozent. Die stetig wachsende Regelungsdichte belastet Bauwirtschaft wie Bauherrn gleichermaßen. Und: Mit der Normenflut steigen nicht nur die Baukosten, sondern in der Folge auch die Mieten.

„Der Staat wird mehr und mehr zum Treiber der Baupreise. Die ständige Novellierung der Vorschriften und die zunehmende Komplexität führen dazu, dass die Betriebe keine Routine im Umgang mit den Regelungen entwickeln können. In der Summe werden Produktivitätsgewinne verhindert, was höhere Baukosten als nötig nach sich zieht. Zudem leiden gerade kleine und mittelständische Bauunternehmen unter den übertrieben hohen technischen Anforderungen und müssen zunehmend den Großunternehmen das Feld überlassen. Die staatliche Regelungsdynamik führt so zu einem Konzentrationsprozess innerhalb der Branche und ist damit das Gegenteil einer mittelstandsfreundlichen Politik“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen zu der heute von der IHK vorgelegten Untersuchung.

Meister muss Meister bleiben – Handwerkskammern sprechen sich gegen Umbenennungspläne aus. Das sächsische Handwerk mahnt die Politik, den Meistertitel durch Begriffe wie „Junior Professional“ nicht zu entwerten. - Die drei sächsischen Handwerkskammern warnen sowohl Bundespolitik als auch die Kultusministerien davor, die Berufsbezeichnung des Meisters zu ändern. Pläne, den in Deutschland und weltweit anerkannten Meistertitel durch eine neue Bezeichnung zu ergänzen, seien kontraproduktiv und könnten zu einer Abwertung des Meistertitels beitragen. Im Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung spricht sich die Bundesregierung dafür aus, für berufliche Abschlüsse die Bezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ einzuführen. Meister dürften demnach künftig zusätzlich die Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ führen. Der Gesetzentwurf wird heute im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundesrates beraten. Ziel der Einführung dieser Fortbildungstitel sei, die bessere internationale Verwertbarkeit der Abschlüsse sowie die Sichtbarmachung der Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung.

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