Jetzt ist Kaffeepause! Lifestyle - Themen für Handwerker, wie Freizeit und Entspannung, Familie, Gesundheit, Hobby, Rezepte zum Kochen und Backen, Reisen international, Wellness, Sport, Spiel, u.v.m.- ständig aktuell. Spezialangebote und Berichte für Senioren im Senioren-Meister-Markt - Exclusiver Themenkreis: Handwerk und Golf - Reisetipps und mehr. Inhalte nur für registrierte Mitglieder zugänglich.
Happy "Frikadellen" - Gefüllte Frikadellen für die Sylvesterparty. Leckeres um Mitternacht. Bieten Sie doch statt einer Mitternachtsuppe Ihren Gästen einmal herzhafte
Frikadellen an. Wie Sie diese schnell uns ohne großen Aufwand noch am Sylvestertag "zaubern" können, zeigenh wir Ihnen hier.
Apotheker leisten auch an Silvester und Neujahr Notdienst. Die nächste Notdienstapotheke lässt sich über die bundeseinheitliche mobile Notdienstnummer 22 8 33 finden. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände weist deshalb auf ihren Service hin.
Die Feiertage liegen im neuen Jahr ungünstiger als 2014. Sichern Sie sich vor allem die Brückentage im Frühjahr und im Herbst.
Viel Glück im Neuen! Liebe Leser des handwerkermarktes, beginnen Sie das neue Jahr mit frohem Mut, frischen Ideen und Gottes Segen für Gesundheit und friedvolle Tage. Bleiben Sie positiv gestimmt, auch wenn der Weg einmal steinig wird, sonnige Tage kommen immer wieder. ( Ps. " Diner for One " anschauen! )
Nur getestetes Feuerwerk zulässig - Nur aus bekannte Quellen kaufen.
In Deutschland sind nur Feuerwerksprodukte zulässig, die von unabhängigen Prüfinstituten wie TÜV Rheinland einer Baumusterprüfung unterzogen wurden. Diese geprüften Produkte sind dann an der Registriernummer in Kombination mit dem CE-Zeichen, der vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle und einer Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache auszumachen. "Feuerwerk, das mit F1 oder F2 gekennzeichnet ist, darf ab 12 beziehungsweise 18 Jahren verwendet werden. Mit F3 und F4 gekennzeichnete Produkte dürfen nur von Pyro-Profis erworben und gezündet werden, auch an Silvester", so Weiskirchen. Feuerwerkskörper sollten nur aus sicheren Quellen, wie Super- oder Baumärkten und Warenhäusern, bezogen werden und für Kinder unter 12 Jahren ist der Gebrauch von Feuerwerkskörpern generell verboten.
Raketen nie aus der Hand zünden
Wer keine Brände riskieren will, sollte die Gebrauchsanweisung des Herstellers genau beachten und Türen und Fenster in jedem Fall geschlossen halten. Raketen sind nur im Freien und auch niemals aus der Hand heraus zu zünden. Wichtig ist es, frühzeitig sämtliche brennbaren Elemente von Balkonen und Terrassen zu räumen. Nicht explodierte Feuerwerkskörper dürfen auf keinen Fall ein zweites Mal angezündet werden. Außerdem sollte stets ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen, Autos und Bäumen bewahrt werden. An bestimmten Örtlichkeiten, wie vor Kirchen, Krankenhäusern, Kindern- oder Altersheimen, ist das Zünden grundsätzlich untersagt. Gemeinden und Städte bieten auf ihrer Internetpräsenz Bekanntmachungen zu örtlichen Verboten an. Auch die Kombination mit Alkohol ist eine häufige Ursache für Unfälle. Erwachsene sollten daher Verantwortung übernehmen und stets darauf achten alkoholisierten Personen in ihrer Umgebung das Zünden von Feuerwerksprodukten zu untersagen.
TÜV Rheinland AG
Am Grauen Stein
51105 Köln