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Schlaglicht

Lesen Sie hier Kommentare und Meinungen zu aktuellen Themen des Tages aus Handwerk, Wirtschaft, Politik, Sport und Gesellschaft.

31.07.2023 - Zu dem am 27. Juli vorgestellten Berufsbildungsbericht für Baden-Württemberg erklärt BW-Präsidenten Rainer Reichhold : „Der Bericht zeigt einmal mehr die Defizite in der Schulbildung auf. Ob Sprache oder Mathematik, ob Grundschulabsolvent oder Schulabgänger der allgemeinbildenden Schule – das Bildungsniveau nimmt weiter ab.  Diese Versäumnisse können anschließend unsere Ausbildungsbetriebe und die Berufsschulen nicht auffangen. Sie sind für die Vermittlung von berufsspezifischem Fachwissen zuständig, nicht für eine ausreichende Grundbildung. Eine abgeschlossene Ausbildung ist immer noch das wichtigste Mittel gegen Langzeitarbeitslosigkeit und für einen sicheren Verdienst. Ausreichend qualitativ guter Unterricht in allen Fächern, Sprach- und Integrationskurse und eine ergebnisoffene Berufsorientierung sind maßgeblich für den späteren beruflichen Erfolg. Der Fachkräftebedarf kann so definitiv nicht gelöst werden.

 

22.07.2023 - Ausbildungsappell des Präsidenten - Noch rund 36.000 offene Ausbildungsplätze in den Handwerksbetrieben bieten jungen Menschen die individuelle Chance auf eine Bildungskarriere genau dort, wo Zukunft gemacht wird: im Handwerk! ZDH-Präsident Dittrich hat sich in dieser Woche mit einem Ausbildungsappell an die Öffentlichkeit gewandt: Kommt ins Handwerk mit seinen hervorragenden Zukunftsperspektiven, für die mit einer Ausbildung im Handwerk das Fundament gelegt werden kann. Zugleich hat Dittrich darauf gedrungen, die berufliche Bildung stärker als bisher zu fördern und zu unterstützen: Es braucht deutlich mehr Wertschätzung für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe wie auch für die Berufsbildung und berufspraktische Arbeit. Die Bildungswende zu echter Gleichwertigkeit der Bildungswege ist dafür Voraussetzung: Auch, um Handwerksbetriebe in ihrem überdurchschnittlichen Ausbildungsengagement zu stärken.

11.07.2023 - Entsetzen bei der Senioren-Union über den Vorschlag der Vorsitzenden der Wirtschaftsweisen. - Prof. Dr. Dr. Monika Schnitzer, Ökonomin und Vorsitzende Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, plädiert für eine Abschaffung der Witwenrente und stattdessen für die Einführung eines Rentensplittings. Der Landesvorsitzende der Senioren-Union, Staatssekretär a.D. und Altlandrat Franz Meyer ist entsetzt: „Die sog. Wirtschaftsweisen haben ihrer gesetzlichen Bestimmung gemäß immer eigene Vorschläge unterbreitet. Jetzt aber geht es an unsere gesellschaftliche Substanz.“  Franz Meyer sieht in dem Vorschlag, die Witwenrente abzuschaffen, einen frontalen Angriff auf die heutigen Senioren. „Die Tatsache, dass junge Familien heute anders leben, gibt niemandem das Recht, das bürgerliche Gesellschaftsmodell früherer Jahrzehnte mit Füßen zu treten.“

15. Juli 2023 - Parlament debattiert über Lage des Mittelstandes. Markus Ferber fordert verhältnismäßigere Regulierung. „Bisher hat diese Europäische Kommission dem Mittelstand vor allem neue Berichtspflichten und bürokratische Lasten beschert. Von Nachhaltigkeitsreporting bis zum Lieferkettengesetz hat die Europäische Kommission einen Bürokratiehammer nach dem anderen verabschiedet. Das geht zulasten der europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Wir brauchen jetzt einen echten Paradigmenwechsel. Die Kommissionspräsidentin ist in der Pflicht zu beweisen, dass ihr Entlastungspaket nicht nur schöne Worte, sondern echte Erleichterungen enthält“, so der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Markus Ferber, anlässlich der Debatte am vergangenen Mittwoch im Plenum des Europäischen Parlaments zur Lage des Mittelstands in der EU.

07.07.2023 - Potenzial der Verbandsklage nicht genutzt - Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie am Freitag erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Handwerksbetriebe haben bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche in gleicher Weise wie Verbraucher Interesse an einem effizienten Rechtsschutz. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundestag die von der Bundesregierung vorgesehene Öffnung der Verbandsklagen nun auf Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigte beschränkt. Das ist praxisfern und lässt die Verbandsklage nicht ihr volles Potenzial entfalten. Zudem sind ausschließlich Verbraucherverbände klageberechtigt. Sinnvoll wäre es stattdessen gewesen, qualifizierte Wirtschaftsverbände zu berücksichtigen, um den Rechtsschutzinteressen betroffener Handwerksbetriebe angemessen Rechnung zu tragen. - Ordnungspolitisch verfehlt ist, dass sich Kläger bis zu drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung einer Verbandsklage anschließen können. Die im Zivilprozess gebotene Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit für beklagte Unternehmen geht damit verloren.

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