Aktuelle News - Nachrichten aus Handwerk, Gewerbe, Industrie und Handel.
1.500 Euro Prämie für neue Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister - Ab dem 1. Mai 2020 können alle Absolventinnen und Absolventen einer handwerklichen Meisterprüfung in Baden-Württemberg eine einmalige Prämie in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Die Meisterprämie gilt rückwirkend für alle erfolgreichen Abschlüsse ab dem 01. Januar 2020. „Die Landesregierung setzt damit ein Zeichen für das Handwerk in Baden-Württemberg“, so Klaus Hofmann, Präsident der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. Dabei werden Landesmittel in Höhe von insgesamt 5,5 Millionen Euro jährlich bereitgestellt. - „Das Handwerk ist ein fester und unersetzlicher Bestandteil der baden-württembergischen Wirtschaft und Kultur. Es ist wichtig, dass wir uns für die Zukunft des Handwerks stark machen“, so Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) haben gemeinsam einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Gebäudereiniger veröffentlicht und damit das allgemeine Arbeitsschutzkonzept zur Coronavirus-Pandemie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) umgesetzt. Unternehmen, die sich daran orientieren, erfüllen die rechtlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz. - Die Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für die Reinigungsbranche definiert Schutzmaßnahmen für Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger und gibt Hinweise zur Organisation von Reinigung. - „Im Kampf um die Eindämmung des Coronavirus stehen unsere Unternehmen vor der Herausforderung, die Vorgaben und besonderen hygienischen Anforderungen in die Arbeitsabläufe zu integrieren“, sagt Johannes Bungart, Geschäftsführer des BIV. „Wir möchten sie dabei unterstützen, indem wir darstellen, mit welchen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen gearbeitet werden kann. Der von uns gemeinsam mit der BG BAU erarbeitete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard ermöglicht die Umsetzung der erforderlichen Hygienemaßnahmen. Unternehmen, die diesen Standard berücksichtigen, erfüllen die rechtlichen Arbeitsschutz-Anforderungen und ermöglichen ihren Beschäftigten sicheres und gesundes Arbeiten.“
Wie können Friseurinnen und Friseure während der Corona-Pandemie sicher arbeiten? Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat in Kooperation mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Branche Friseurbetriebe erarbeitet. - Bestmöglicher Schutz für Beschäftigte - Die Regelungen sind für alle Friseurbetriebe verbindlich und ergänzen den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums um branchenspezifische Vorgaben. Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus für Inhaber, Beschäftigte und Kunden von Friseursalons bestmöglich zu reduzieren. Die BGW berät Friseurbetriebe bei der Umsetzung und überprüft die Einhaltung der Regelungen.
Landesregierung vor der Entscheidung: IHK Südthüringen warnt vor Insolvenzwelle -In den letzten Tagen häufen sich Medienberichte, die ein düsteres Bild der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zeichnen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen warnt die Politik davor, diese zu ignorieren und fordert die unverzügliche Ausweitung von Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfen für Unternehmen. In Deutschland sind inzwischen 55 Prozent der Unternehmen bedingt durch die Corona-Krise in Kurzarbeit, wie aus einer kürzlich veröffentlichen Umfrage des Instituts der Deutschen Wirtschaft hervorgeht. Nach Informationen der IHK Südthüringen haben ungefähr 5 000 Unternehmen in Südthüringen Kurzarbeit angezeigt. Sind je Unternehmen im Durchschnitt 20 Beschäftigte von den Anzeigen betroffen, dann befinden sich bereits 100 000 Südthüringer Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Südthüringen beträgt 139.923 (Stichtag 30. Juni 2019). Damit wären 71 Prozent der Südthüringer Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen.
Grundausstattung zum Corona-Exit für Mitgliedsbetriebe -Mit kostenfreien Plakaten, Bodenaufklebern und Infomaterialien, die Mitarbeiter und Kunden auf die neu geltenden Hygiene- und Abstandsregeln hinweisen, bereitet die Handwerkskammer Region Stuttgart ihre Mitgliedsbetriebe auf die Wiedereröffnung vor. Während Autohäuser ihre Verkaufsräume bereits Ende April aufmachen durften, bereiten sich Friseursalons derzeit auf die Wiedereröffnung ihrer Läden am 4. Mai vor. „Wir freuen uns, dass viele unserer Mitgliedsbetriebe schrittweise wieder in den Arbeitsalltag zurückkehren können“, so Kammer-Hauptgeschäftsführer Thomas Hoefling. Die Kammer tue alles, um die Handwerksunternehmen im Kammerbezirk bei diesem Schritt zu unterstützen. „Deshalb haben wir ein kostenfreies Exit-Kit vorbereitet, welches Unternehmern dabei hilft, Mitarbeiter und Kunden auf die neu geltenden Regeln zu Hygiene und Abstand hinzuweisen“, erklärt Hoefling. Mit Plakaten und Bodenaufklebern werden die Kunden über die neuen Richtlinien informiert und beispielsweise daran erinnert, den erforderlichen Mindestabstand einzuhalten oder eine Gesichtsmaske zu tragen.
Beschäftigte können sich bis 18. Mai weiterhin auch ohne Praxisbesuch krankschreiben lassen. Damit wurde die Ausnahmeregelung wegen der Corona-Krise erneut verlängert, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen heute mitteilte. Hierzu erklärt Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV): „Die Krankheitsquote unserer Unternehmen hat sich seit Ausbruch der Corona-Krise verdoppelt, zum Teil liegt der Krankenstand im hohen zweistelligen Bereich. Die Gründe dafür sind verschieden: Beschäftigte nehmen zum Beispiel kleinere Krankheitssymptome deutlich ernster als in der Vergangenheit, oftmals ist die Kinderbetreuung nicht anders zu gewährleisten, zudem spielt die telefonische Krankschreibung, die seit Beginn der Corona-Krise gilt, eine entscheidende Rolle.
Die Handwerkskammer stellt dieses Motiv für ihre Mitgliedsbetriebe bereit.Die Handwerkskammer Oldenburg rät ihren 12.700 Mitgliedsbetrieben mit rund 90.000 Beschäftigten, die Arbeitsschutzmaßnahmen strikt einzuhalten. „Entsprechende Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums sind deutlich“, erklärt Hauptgeschäftsführer Heiko Henke. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten in den Betrieben, auf den Baustellen und im Kundendienst die höchstmöglichen Vorsichtsmaßnahmen einhalten. Abläufe müssen so organisiert werden, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern gilt auch bei der Arbeit. Hinsichtlich der Fahrten in Firmenfahrzeugen haben die Städte und Landkreise in ihren Allgemeinverfügungen Regelungen formuliert. Für zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direktem Kontakt muss gesorgt werden. Zusätzliche Hygienemaßnahmen müssen vorgehalten werden.
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