Aktuelle News - Nachrichten aus Handwerk, Gewerbe, Industrie und Handel.
Pfälzische Handwerksunternehmen sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Auszubildende brauchen sofort Hilfsmaßnahmen von Land und Bund, um die Krise überstehen zu können. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Beantragung der Soforthilfe. Die Auszahlung ist nun mit deutlicher Verzögerung angelaufen, doch viele Betriebe warten noch auf ihr Geld und monieren, dass die Antragstellung zu bürokratisch sei. So sollte das Ausfüllen des Antrags durchgängig medienbruchfrei möglich sein. Eine unverschuldete fehlerhafte oder unvollständige Antragstellung führe oft zu unnötigen Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung der Anträge, obwohl die Betriebe grundsätzlich für den Hilfsfonds in Frage kämen. Selbstverständlich muss bei der Beantragung die Datensicherheit gewährleistet sein, allerdings sollte dennoch eine schnelle und unbürokratische Auszahlung möglich sein. Alle weiteren zeitlichen Verzögerungen, ob Wochen oder Tage, sind für die Betroffenen schlicht inakzeptabel.
BDE begrüßt beschlossene Maßnahmen. - Der Präsident des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V., Peter Kurth, hat die gestern von der Bundesregierung beschlossenen Arbeitsschutzstandards als „geeignete und praktische Instrumente für die tägliche Arbeit“ bezeichnet. „Das Massnahmenkatalog setzt die richtigen Maßstäbe für effektiven Arbeitsschutz in Corona-Zeiten“, erklärte Kurth am Freitag in Berlin. Am vergangenen Donnerstag hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy, den einheitlichen Arbeitsschutzstandard gegen das Coronavirus vorgestellt. Der sofort in Kraft getretene SARS CoV-2 Arbeitsschutzstandard enthält insgesamt 17 besondere Maßnahmen, die in die Bereiche Technik, Organisation und Personal unterteilt sind. Das Papier beschreibt einen betrieblichen Infektionsschutzstandard, der zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor dem Coronavirus aufführt. Dadurch sollen die Beschäftigten die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeit unter besseren Sicherheitsvorkehrungen erledigen zu können. Zudem hat die Bundesregierung 10 Eckpunkte zum neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 formuliert.
In der aktuellen Krise hat Frankreich die Einschränkungen zum grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitern noch einmal verschärft. So ist ab sofort für EU-Ausländer die Verrichtung von Dienstleistungen in Frankreich nur für wenige Ausnahmen gestattet - etwa den reinen Warentransport oder den Einsatz von Mitarbeitern im Gesundheitssektor. Nicht mehr möglich sind dagegen Service- und Montageleistungen für französische Unternehmen in Grenznähe, wovon auch viele saarländische Unternehmen betroffen sind. „Wir hoffen, dass diese mit heißer Nadel gestrickte Maßnahme auf französischer Seite noch einmal überdacht und schnell überarbeitet wird. Schon aus Eigeninteresse: Denn wenn etwa jetzt für saarländische Betriebe die Wartung von Maschinen über die Grenze hinweg nicht mehr erlaubt ist, kann dies auch schnell spürbare Auswirkungen in den französischen Unternehmen haben", kommentiert der Leiter des IHK-Kompetenzzentrums Außenwirtschaft, Geschäftsführer Oliver Groll.
Friseure öffnen am 4. Mai 2020. - In ihrer Sitzung am 15. April 2020 haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer die Aufrechterhaltung der aktuellen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bestätigt, aber auch teilweise gelockert. Für das Friseurhandwerk bedeutet dies den Re-Start der Branche am 4. Mai 2020.
Die Wiedereröffnung der Friseursalons zum 4. Mai 2020 beendet vorerst die existenzbedrohende Situation für die über 70.000 Unternehmen im Friseurhandwerk. Gleichwohl bedeutet die Wiedereröffnung bis auf Weiteres aber die Erbringung von Friseurdienstleistungen in Zeiten einer Pandemie. „Die Situation hatte sich zugespitzt. Unbürokratische Auszahlungen von Unterstützungsleistungen für Kleinbetriebe sowie die Hilfspakete von Bund und Ländern haben auch für Friseure positive Signale gesetzt. Doch jetzt können wir Friseure endlich wieder in den Markt.
Die vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen, welche Unternehmen und Mitarbeiter aus den verschiedenen Hilfsprogrammen in Anspruch nehmen können, unterstützen die Betriebe des Handwerks in der aktuellen Situation. Sie sind aber kein Ersatz für wirtschaftliche Tätigkeit. „Unsere Gesellschaft ist davon geprägt, dass die Wirtschaft Produkte herstellen und Dienstleistungen erbringen kann. Es bedarf eines klugen Masterplans, um das Wirtschaftsleben in großen Bereichen wieder normalisieren zu können. Dieser muss sowohl die immer noch erforderlichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, aber auch einen Aktivitätsplan für das Wiederanlaufen der Unternehmen beinhalten“, forderte der Präsident der Handwerkskammer Halle, Thomas Keindorf.
Die Agrargewerkschaft IG BAU fordert die Bundesregierung auf, die Gesundheit von Erntehelfern besser zu schützen. Der Tod eines mit dem Corona-Virus infizierten Arbeiters rückt die Situation der Saisonarbeiter in den Mittelpunkt. Weil aufgrund der Reiseverbote viele Saisonkräfte fehlten, hatte die Regierung Anfang dieses Monats die Einreise von 80 000 Menschen per Flugzeug genehmigt. „Mit ihrer Entscheidung, Erntehelfer einreisen zu lassen, trifft die Regierung die volle Verantwortung für die Gesundheit der hier ankommenden Menschen. Sie hat zu Recht Mindestauflagen zum Infektionsschutz erlassen. Diese Schutzmaßnahmen muss sie auch durchsetzen. Dazu passt es aber nicht, wenn eine Corona-Infektion erst festgestellt wird, nachdem ein Mensch bereits verstorben ist.Mit gründlichen Untersuchungen hätte das nicht passieren dürfen“, sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Harald Schaum. „Wir fordern einen lückenlosen Schutz von der ersten Minute der Reise an.
Durchhalten und auf die Salonöffnung warten – dazu rufen die ostfriesischen Friseurinnungen auf. Die Innungsmeister appellieren an alle 430 Betriebe und 1200 Beschäftigte, Verantwortung zu zeigen. - ( i. Bild Frank Grabwoski, Obermeister der Friseurinnung Emden) .Obermeister appellieren an Berufskollegen und Kunden, sich an das momentane Arbeitsverbot zu halten – das gesundheitliche und finanzielle Risiko sei enorm. Seit Mitte März sind rund 430 Friseurbetriebe in Ostfriesland aufgrund der Corona-Regelungen geschlossen, geschätzte 1.200 Beschäftigte dürfen seitdem nicht mehr arbeiten. Viele Kunden versuchen mittlerweile, Hausbesuche für einen Haarschnitt oder sonstige Dienstleistungen bei den Mitarbeitern der Salons auszumachen. „Für uns ist das eine große Belastungsprobe“, erklären die Obermeister der ostfriesischen Friseurinnungen Joachim Wachsmann (Aurich-Emden-Norden), Heiner Heijen (Leer) sowie Frank Grabowski (Emden) in einer Telefonkonferenz. Sie hatten sich gemeinsam mit Imke Hennig, Vizepräsidentin der Handwerkskammer für Ostfriesland, zur aktuellen Lage ausgetauscht.
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