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Nachrichten - News

Aktuelle News - Nachrichten aus Handwerk, Gewerbe, Industrie und Handel.

Große Mehrheit für die Abschaffung der Zeitumstellung 2021- Markus Ferber: „Koordinierungsfähigkeit der Mitgliedstaaten entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung. Das Europäische Parlament stimmte heute mit großer Mehrheit für die Abschaffung der zwei Mal jährlichen Zeitumstellung. Der verkehrspolitische Sprecher der CSU, Markus Ferber, betont: „Ich freue mich, dass es nach langen Jahren des Einsatzes für die Abschaffung der Zeitumstellung nun endlich konkret wird. Das Europäische Parlament hat geliefert, jetzt sind die Mitgliedstaaten am Zug.“

Zeiten-Chaos verhindern

Bevor die Abschaffung tatsächlich in Kraft tritt, muss sich auch unter den Mitgliedstaaten eine Mehrheit dafür finden. Der Europaabgeordnete erklärt: „Die sinnvolle und rasche Umsetzung der Zeitumstellung steht und fällt mit dem Engagement und Koordinierungsvermögen der einzelnen Regierungen. Jeder Mitgliedstaat entscheidet für sich, ob Sommer- oder Winterzeit gelten soll. Wenn das nicht gut koordiniert über die Bühne geht, stehen wir im absoluten Zeiten-Chaos,“ so der Europaabgeordnete. „Daher fordere ich die Einrichtung eines von der Kommission geleiteten Koordinationsmechanismus, der den Mitgliedstaaten hilft, sich zu koordinieren. Wir müssen alles tun, um einen Zeiten-Flickenteppich zu verhindern,“ betont Markus Ferber.

Bürgerauftrag rasch umsetzen

Der Gesetzesentwurf sieht die Abschaffung ab 2021 vor. Markus Ferber dazu: „Der Zeitpunkt, wann genau die Zeitumstellung de facto abgeschafft wird, steht noch nicht fest. Dafür braucht es zuerst eine Einigung der nationalen Regierungen. Ich setze mich für eine möglichst rasche Abschaffung der Zeitumstellung ein. Die Europäischen Bürger haben uns einen klaren Auftrag gegeben, dem müssen wir ohne Verzögerung nachkommen. Ich fordere die Mitgliedstaaten auf, rasch zu handeln.“ Noch haben die Mitgliedstaaten keine gemeinsame Position gefunden, das nächste Treffen der zuständigen Minister findet im Juni statt.

DAK-Umfrage: 26 Prozent hatten gesundheitliche Probleme nach dem Dreh an der Uhr

Rückhalt für die Zeitumstellung auf neuem Tiefpunkt.

 

Der Widerstand gegen die Zeitumstellung wächst: Immer weniger Menschen in Deutschland halten sie noch für sinnvoll. Nach einer repräsentativen Umfrage* der DAK-Gesundheit liegt der Anteil der Befürworter bei 18 Prozent – und damit auf dem tiefsten Wert seit Jahren. Seit 2013 ist der Zustimmungswert von ehemals 29 Prozent um 11 Prozentpunkte gefallen. Mehr als drei Viertel der Befragten sind der Meinung, die Zeitumstellung sollte abgeschafft werden. Besonders Frauen litten in der Vergangenheit unter Problemen nach der Umstellung. Am kommenden Sonntag werden nachts die Uhren von zwei auf drei Uhr vorgestellt. Ab dann gilt in allen Ländern Europas wieder die Sommerzeit. Auch die Europäische Union diskutiert die Abschaffung der Zeitumstellung in den kommenden Jahren.

Ein Viertel der Befragten gibt an, schon einmal Probleme im Zuge der Zeitumstellung gehabt zu haben. Dabei fühlten sich die meisten von ihnen (71 Prozent) schlapp und müde. An zweiter Stelle kommen mit 63 Prozent Einschlafprobleme und Schlafstörungen, unter denen Frauen besonders häufig leiden: 70 Prozent der weiblichen Befragten geben das an, im Vergleich zu 53 Prozent der Männer. 36 Prozent konnten sich durch den Dreh an der Uhr schlechter konzentrieren, ein Drittel (32 Prozent) fühlte sich gereizt. Zehn Prozent litten sogar unter depressiven Verstimmungen. Männer sind hierbei mit 14 Prozent doppelt so häufig vertreten wie Frauen (7 Prozent). Insgesamt 16 Prozent der Erwerbstätigen sind durch die Zeitumstellung bereits zu spät zur Arbeit gekommen. Franziska Kath, Diplom-Psychologin der DAK-Gesundheit, erklärt: „Psychische Probleme im Zuge der Umstellung auf die Sommerzeit hängen mit der biologischen, inneren Uhr des Körpers zusammen. Oft ist hier die beste Medizin schlicht ein wenig Geduld und Ruhe. Nach spätestens ein paar Tagen sollten sich Körper und Geist angepasst haben.“

Besonders hoch ist die Zustimmung zur Zeitumstellung im Südwesten: Dort und in Baden-Württemberg hat sie mit 24 Prozent den bundesdeutschen Höchstwert. In Ostdeutschland und in Nordrhein-Westfahlen hingegen ist halten sie nur 16 Prozent der Befragen für sinnvoll. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Sommerzeit im Jahr 1980 als Reaktion auf die Ölkrise zwei Jahre zuvor eingeführt. Ziel dieser Maßnahme war es, Energie zu sparen. Seit 1996 gilt die Sommerzeit EU-weit und beginnt jeweils am letzten Sonntag im März. Am letzten Sonntag im Oktober werden die Uhren dann in allen Staaten der Europäischen Union wieder auf die Winterzeit – also die Normalzeit – zurück gedreht. In einer EU-weiten Befragung sprachen sich im Sommer 2018 84 Prozent der Teilnehmer für ein Ende der Zeitumstellung aus. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker kündigte daraufhin an, den Bürgerwillen schnellstmöglich umzusetzen. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments schlug eine Abschaffung bis zum Jahr 2021 vor. Bis dahin müssen Europäisches Parlament und die Mitgliedsstaaten zustimmen. Unklar ist bisher noch, ob dann die Normalzeit oder die Sommerzeit beibehalten wird.

Für einen besseren Schlaf bietet die DAK-Gesundheit im Internet ein umfangreiches Schlaf-Special an: Auf www.dak.de/schlaf gibt es viel Wissenswertes rund um das Thema gesunder Schlaf sowie ein Schlaftagebuch. Betroffene können damit ihren Schlaf-Wach-Rhythmus genau protokollieren. Das ist eine Grundlage, um Beschwerden einordnen zu können.

*Repräsentative Bevölkerungsumfrage zur Zeitumstellung durch Forsa, 11. Februar bis 6. März 2019, 1.003 Befragte bundesweit.

 

quellen:

MdEP Markus Ferber

Heilig-Kreuz-Str. 24
86152 Augsburg

DeutschesGesundheitsPortal
Eine Initiative der HealthCom GmbH
Agrippinawerft 22
50678 Köln

 

Der Landesvorsitzende der Mittelstands-Union Franz Josef Pschierer lehnt die Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie im Hinblick auf die kostenlose Bereitstellung von Trinkwasser in Gaststätten und Restaurants ab: „Es geht hier nicht allein um das Glas Wasser, das dem Gast kostenlos zur Verfügung gestellt wird, man muss insbesondere auch den Aufwand für die Dienstleistung und die damit verbundenen Betriebskosten dahinter sehen.“ Eine für Menschen für Menschen erbrachte Dienstleistung sei etwas wert. Dieser Wert müsse auch honoriert werden. Pschierer stellte fest, dass durch die erbrachte Dienstleistung zwar Kosten, aber kein Cent Umsatz entstehen würden. Die Betriebskosten für das Lokal, wie etwa für Heizung, Licht oder Strom seien beim kostenlosen Glas Leitungswasser außer Acht gelassen.

Nach der Revision der Entsenderichtlinie werden in Brüssel auch die sozialrechtlichen Regelungen überarbeitet. Eine der Kernfragen ist es, welches Sozialversicherungsrecht für welchen Höchstzeitraum bei Entsendungen gilt.Dass der Verbleib im Sozialversicherungssystem des Heimatlandes für bis zu zwei Jahre einer Entsendung nicht verkürzt wird, ist laut Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, im Lichte der europäischen Arbeitsteilung sachgerecht. „Jede Begrenzung würde der Arbeitnehmerfreizügigkeit bürokratische Steine in den Weg räumen und stünde einer wichtigen europäischen Grundfreiheit diametral entgegen“, so Babiel weiter.

Der Busverkehr in Berlin wird komplett elektrisch - die erste Phase der Umstellung erfolgt mit finanzieller Unterstützung des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) und des Bundesumweltministeriums (BMU). Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) stellen den regulären Linienbetrieb auf E-Busse um und haben damit zukünftig die größte Elektrobusflotte der Verkehrsunternehmen Deutschlands.
Am heutigen Mittwoch, 27. März 2019, hat die BVG die ersten neuen Elektro-Busse im Beisein von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorgestellt. Scheuer: ÖPNV-Busse legen täglich tausende Kilometer in deutschen Städten zurück. Deshalb ist die Entscheidung der BVG, die Busflotte komplett auf Elektroantrieb umzustellen, ein sehr wichtiger Beitrag, Berliner Luft noch sauberer zu machen.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. hat den Beschluss, auch nachgerüstete Fahrzeuge privater Entsorger von einem Fahrverbot auszunehmen, als "einzig richtige Entscheidung" begrüßt. Gleichzeitig fordert der Verband auch Anpassungen bei der Förderrichtline für die Fahrzeugnachrüstung. Auch sie müsse für private Fuhrparks der Entsorgungsunternehmen gelten. Nachdem das Plenum des Deutschen Bundestages auf seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag die Novelle des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes angenommen hatte, stimmte auch heute der Bundesrat der Anpassung zu. Die Novelle sieht vor, dass auch nachgerüstete LKW der privaten Entsorgungsbranche von Fahrverboten ausgenommen werden. Damit haben Parlament und Länderkammer zugleich eine alte BDE-Forderung erfüllt. Die Ausnahme gilt auch, wenn die privaten Unternehmen für die Abfallbeförderungen nicht durch die Kommunen beauftragt sind. Dies ist etwa beim Transport von Verpackungsabfällen durch die dualen Systeme (gelbe Tonne), oder auch bei Beförderungen von Bau- und Abbruchabfällen der Fall.

Familien- und Arbeitsministerin Schreyer: „Es gibt keinen Beruf, den man nur einem Geschlecht überlassen sollte“. - Am 28. März 2019 findet wieder der Aktionstag Girls' und Boys´ Day – der Mädchen und Jungen Zukunftstag – statt. „Junge Menschen sind offen für neue Lebensentwürfe. Trotzdem knüpfen viele ihre Entscheidung für einen Berufsweg weniger an die eigenen Interessen und Fähigkeiten, als vielmehr an gängige Rollenerwartungen“, betont Bayerns Familien- und Arbeitsministerin Kerstin Schreyer und appelliert an die Jugendlichen: „Traut Euch, alte Zöpfe abzuschneiden – brecht alte Rollenmuster auf! Kreative und spannende Berufe gibt es in allen Bereichen. Entscheidend ist, was Spaß macht und wo die Neigungen liegen und nicht, was andere als „passend“ erachten. Ich appelliere auch an alle Eltern, mit Rollenklischees aufzuräumen, damit Kinder die Chance bekommen, ihren Traumberuf zu finden.“

Die Mittelstands-Union spricht sich gegen eine Aufweichung der Honorarverordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) aus. - Vor kurzem hatte der Generalanwalt des EuGH die Schlussanträge zum Vertragsverletzungsverfahren gegen die Dienstleistungsrechtlinie der EU seitens Deutschland in Bezug auf die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) vorgelegt. Laut dem Urteil des Generalanwalts liege eine Vertragsverletzung vor.

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